Status: beantwortet
Antwort vom 20.02.2019 vom Sozialreferat

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Wohnraum für Student*innen ist in Augsburg knapp; insbesondere preisgünstiger Wohnraum und entsprechende Plätze in Wohnheimen für Studierende. Neben den Student*innenwohnheimen, die vom Studentenwerk der Universität Augsburg betrieben werden, sind in Augsburg inzwischen neben karitativen Einrichtungen auch von Privatinvestoren erbaute „Student*innenwohnanlagen“ entstanden, wie z. B. das sogenannte Studiosus – Lifestyle-Apartments für Student*innen in der Nähe der City-Galerie. Nach unserer Kenntnis kosten dort die Apartments im Schnitt ca. 20.-€ /m2 brutto.

Für die Aufnahme in einem Student*innenwohnheim des Studentenwerks müssen die Bewerbungs- und Aufnahmebedingungen für die Wohnanlagen des Studentenwerks Augsburg erfüllt werden. So wird sichergestellt, dass nur berechtigte Student*innen eine der Plätze im (mit öffentlich geförderten Mitteln erbauten) Wohnheim erhalten.

Für private Investoren gibt es für die Schaffung von Wohnraum für Student*innen ebenfalls eine staatliche Förderung, die von der Stadt im Auftrag ausgegeben und verbeschieden wird.

Unsere Fraktion stellt daher folgende Anfrage:

  1. Welche Förderprogramme gibt es für den Bau von Wohnraum für Student*innen?
  2. Welche Förderbedingungen und -voraussetzungen schreiben die jeweiligen Programme fest?
  3. Wie oft wurde in Augsburg in den letzten drei Jahren eine öffentliche Förderung für studentisches Wohnen und in welchem Umfang ausgereicht?
  4. Welche weiteren Förderinstrumente gibt es?
  5. Erfolgte die Vergabe von städtischen Grundstücken zu günstigeren Konditionen an Investoren, die studentisches Wohnen realisiert haben? Wenn ja, wie wurde die privilegierte Nutzung grundbuchrechtlich gesichert?
  6. Wie erfolgt die Kontrolle der Förderbedingungen auch im Hinblick auf die vom Investor abgeschlossenen Mietverträge und die Einkommensgrenzen der Mieter*innen?
  7. Handelt es sich bei den Studiosus – Lifestyle-Apartments in der Nähe der City-Galerie für Student*innen um öffentlich geförderten Wohnungsbau (für Student*innen)?
    1. Wenn ja, welche Fördermittel gab es für diese Apartments?
    2. Wenn ja, welche Kriterien muss der Eigentümer bei der Vermietung der Studiosus – Lifestyle-Apartments für Student*innen zugrunde legen und wer überprüft die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben?

 

Beteiligte Personen