Status: in Bearbeitung

Der Satzungsentwurf wird wie folgt geändert:

§ 1 Bürgerbegehren Absatz 2 erhält folgenden neuen Satz 1:
„Die Anmeldung von Bürgerbegehren soll möglichst frühzeitig und im Rahmen eines Informationsgespräches (keine Rechtsberatung) zwischen Vertreter*innen des Bürgerbegehrens und dem/der Oberbürgermeister/in oder der von ihm/ihr benannten Vertretung erfolgen.“
Die bisherigen Sätze 1 bis 10 werden zu den Sätzen 2 bis 11.

Begründung: 

Der Satzungsentwurf gibt im Wesentlichen die Gesetzeslage wieder. Dies dient sicherlich der Klarstellung und Vereinheitlichung. Unsere Fraktion ist jedoch nach wie vor der Meinung, dass es sinnvoll ist, wenn sich Initiator*innen eines Bürgerbegehrens und der OB bzw. seine Vertretung vorab austauschen, um so erstens ins Gespräch zu kommen und zweitens eventuelle Missverständnisse oder Fehlinformationen ausräumen zu können. Es geht uns nicht um eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, sondern um ein „klärendes“ Gespräch. Solche Gespräche finden in der Verwaltung ja durchaus statt; beispielsweise im Baubereich. Damit wird keine Entscheidung des Stadtrats über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens vorweggenommen, da es sich nicht um ein „Entscheidungsgremium“ handelt, sondern um eine Informations-, Austausch- oder Gesprächsrunde handelt, die es ja auch immer wieder in anderen Feldern der Stadtratsarbeit durchaus gibt, ohne dass damit einer Entscheidung des Stadtrats vorgegriffen wird.
Das Gesetz sieht ein solches Gespräch nicht vor, schließt es aber auch nicht aus. Das Gesetz sieht auch nicht vor, dass, wie jetzt in § 2 Abs. 1 Satz 3 der Satzung vorgesehen, der Zeitraum für die Durchführung des Bürgerentscheids auf bis zu 6 Monate mit Einverständnis der Initiator*innen verlängert werden kann. Es gibt also durchaus Handlungsspielraum für die Stadt hinsichtlich von Satzungsregelungen zu Gunsten der Inititator*innen, bzw. in Absprache mit diesen. Dies zeigt auch die Regelung der Stadt Nürnberg (siehe Anlage).

Beteiligte ehemalige Stadträt*innen: Antje Seubert

 

Beteiligte Personen