Status: beantwortet
Antwort des Referat 1 vom 05.08.2019
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Die Stadt Augsburg nutzt seit einigen Jahren das Instrument der Grundstücksvergabe in Erbbaurecht, um insbesondere Familien mit niedrigen bis mittleren Einkommen den Kauf von Wohnungen bzw. eines Eigenheims zu erleichtern.
Nachdem das Programm von den zur Verfügung gestellten Grundstücken her abgearbeitet war, neue rechtliche Vorgaben bestanden und die Grundstückspreise weiter ansteigen, beschloss der Stadtrat am 30.11.2017 eine entsprechende Überarbeitung des Programms, sowohl im Hinblick auf die Förderung durch Kaufpreisnachlass als auch durch die Vergabe im Erbbaurecht. Die Verwaltung wurde beauftragt, Grundstücke zu bestimmen, welche im Rahmen dieser Richtlinie vergeben werden. Im Moment sind laut Homepage der Stadt Augsburg keine entsprechenden Grundstücke im Angebot.
Unsere Fraktion stellt daher folgende
Anfrage: