Beschlussvorlage im Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschuss am 10.05.2017

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wie wir alle wissen, ist der Wohnungsmarkt in Augsburg äußerst angespannt. An dieser Situation wird sich wegen des prognostizierten Bevölkerungswachstums auch in absehbarer Zeit nichts ändern.

So gehört Augsburg inzwischen auch zu den Städten, die in die Wohnungsgebieteverordnung (WoGeV) aufgenommen wurden. Damit wurde für Augsburg ein angespannter Wohnungsmarkt im Sinn von § 556d Abs. 2 Sätze 1 und 2 BGB festgestellt, was heißt, dass die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in Augsburg besonders gefährdet ist.

Eine Maßnahme um zu verhindern, dass Wohnraum in Gebieten mit angespannten Mietwohnungsmarkt durch Umnutzung dem Wohnungsmarkt entzogen werden, kann eine Satzung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum darstellen.

Unsere Fraktion stellt daher folgenden Berichtsantrag:

  1. Die Verwaltung legt dar, in welchen (bayerischen) Kommunen es eine Zweckentfremdungssatzung gibt und welche Erfahrungen hierzu vorliegen.
  2. Die Verwaltung stellt dar, ob und welche Erkenntnisse in Bezug auf „Zweckentfremdung von Wohnraum“ in Augsburg vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Wild                          Stephanie Schuhknecht                      Cemal Bozoglu
Fraktionsvorsitzende         stellv. Fraktionsvorsitzende                stellv. Fraktionsvorsitzender

Beteiligte Personen