Status: in Bearbeitung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit dem Beschluss des Stadtrats vom Herbst 2016 zu den in Augsburg zulässigen Erinnerungszeichen für die Todesopfer der NS-Diktatur, sind bereits zahlreiche Stolpersteine und auch Erinnerungsbänder verlegt bzw. angebracht worden. Erinnerungsbänder werden in der Regel an bestehenden Laternen oder anderen Pfosten in unmittelbarer Nähe zum letzten Wohnort des Opfers angebracht. Im Laufe des Wahlkampfs ist es immer wieder vorgekommen, dass Parteien die gleichen Laternen bzw. Pfosten für ihre Plakate verwendet und sie einfach darüber platziert haben – teilweise sogar mit dem Erinnerungsband als „Stütze“.

Unabhängig von der politischen Ausrichtung oder dem konkreten Inhalt des jeweiligen Plakats sind wir der Auffassung, dass der Respekt vor den Opfern, denen mit dem Band gedacht werden soll, es gebietet, diese Laternen bzw. Pfosten von Wahlplakatierung frei zu halten. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2016 über die NPD, dass „das Konzept der „Volksgemeinschaft“, die antisemitische Grundhaltung und die Verächtlichmachung der bestehenden demokratischen Ordnung deutliche Parallelen zum Nationalsozialismus erkennen lassen.“ Da die NPD aufgrund ihrer fehlenden politischen Schlagkraft dennoch nicht verboten wurde, sind NPD-Plakate weiterhin legal und könnten beispielsweise gezielt über Erinnerungsbändern für jüdische Opfer platziert werden. Auch Führungspersönlichkeiten der AfD formulieren öffentlich, dass die Erinnerung an den Holocaust lästig und lächerlich sei und Deutschland eine Neuausrichtung seiner Erinnerungskultur brauche. Dies und die mögliche Verbindung solcher Haltungen mit Erinnerungsorten für Opfer der NS-Diktatur halten wir für unerträglich und stellen daher folgenden

Antrag:

Die Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag wie zukünftig die Wahlplakatierung an Laternen bzw. Pfosten, an denen ein Erinnerungsband befestigt ist, ausgeschlossen werden kann. Falls dies durch einen Ausschluss im Plakatierungsbescheid für die Parteien nicht möglich ist, beantragen wir, die Plakatierungsverordnung entsprechend zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Verena von Mutius                                   Dr. Pia Haertinger
kulturpolitische Sprecherin               Sprecherin im Allgemeinen Ausschuss

Beteiligte Personen