Status: erledigt, Veröffentlichung ist möglich | Antwort des Direktoriums 3 (pdf)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Entschädigungen, die ehrenamtliche StadträtInnen und Mitglieder eines Fraktionsvorstands bekommen, waren unlängst in der Presse ein großes und kontrovers diskutiertes Thema. Begrüßenswert war hierbei, dass gegenüber der Öffentlichkeit Transparenz hergestellt wurde und nun die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, wie viel jedes einzelne Stadtratsmitglied für sein Ehrenamt bekommt.
Die Grüne Fraktion ist der Ansicht, dass diese Transparenz auch für die Einkünfte aus Tätigkeiten gelten muss, die sich direkt aus dem Stadtratsmandat ableiten lassen. Vor Veröffentlichung der entsprechenden Einkünfte unserer Stadtratsmitglieder wollen wir Auskunft über die rechtliche Zulässigkeit.
Wir bitten daher um Beantwortung folgender
Anfrage:
Dürfen ehrenamtliche Stadtratsmitglieder ihre Einkünfte aus Zweckverbänden, Aufsichtsräten und sonstigen Beteiligungen der Stadt (monatliche Aufwandsentschädigung bzw. pauschales Sitzungsgeld) veröffentlichen (auch in exakten Beträgen und mit Nennung des jeweiligen Gremiums)?
Mit freundlichen Grüßen
Martina Wild Christian Moravcik Antje Seubert
stv. Fraktionsvorsitzende Stadtrat Stadträtin