Status: in Bearbeitung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Südwesten von Haunstetten soll mittelfristig ein Baugebiet von ca. 200 ha entstehen um den Wohnbedarf für die wachsende Bevölkerung von Augsburg für die Zukunft zu sichern.
Dazu sind umfangreiche Überlegungen anzustellen, wie dieses Gebiet einmal einer optimalen Planung und Bebauung zugeführt werden kann.
Neben der Sicherung einer nachhaltigen und naturverträglichen Bauleitplanung ist aber auch zu überlegen, wie diese Flächen möglichen (finanziellen) Spekulationsgeschäften entzogen werden können.
In der Süddeutschen Zeitung vom 05.03.2017 war zu lesen, welche Maßnahmen München ergreift, um Grundstücksspekulationen möglichst zu verhindern bzw. einzudämmen.
Erfahrungen hat die Stadt München diesbezüglich schon mit der Entwicklung des Baugebiets Nordost gemacht, hier wurde eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach den §§ 165 ff BauGB durchgeführt. Sie wird dieses Verfahren auch für das neu zu entwickelnde Gebiet im Norden der Stadt anwenden.
Im Wesentlichen geht es hierbei darum, eine am Gemeinwohl orientierte Planung mit der notwendigen Infrastruktur in einem Entwicklungsgebiet zügig durchführen und umsetzen zu können. Gesetzliches Leitbild ist dabei, dass die Stadt sämtliche für die Entwicklung benötigte Grundstücke zum entwicklungsunbeeinflussten Anfangswert erwirbt und entwickelt.
Daneben gibt es weitere Instrumente zur Flächensicherung in den Normen des Baugesetzbuches als auch in den Grundsätzen zur Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN). Dazu gehört das Instrument der gemeindlichen öffentlich-rechtlichen Vorkaufsrechte und der Flächenerwerbe im Rahmen der SoBoN.
Unsere Fraktion stellt daher folgende
Anfrage:
Mit freundlichen Grüßen
Martina Wild Stephanie Schuhknecht
Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzende
Antje Seubert
Mitglied des Wirtschafts- und Liegenschaftsausschusses