Status: in Teilen erledigt |  Bericht im Umweltausschuss zur Verbesserung des Baumschutzes im städtischen Bereich am 28.11.2016

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

leider kommt es im Zuge von Baumaßnahmen immer wieder vor, dass zwar in der Baugenehmigung Auflagen für den Baumschutz festgesetzt wurden, diese aber nicht eingehalten werden. Das führt dann häufig auch zu Beschädigungen der Bäume und in der Folge zur Fällung der betroffenen Bäume. Mehrere Ursachen werden hierbei immer wieder identifiziert: unzureichende Bauüberwachung, fehlendes Problembewusstsein bei den ausführenden Personen, mangelhafte Transparenz und Information der Öffentlichkeit und des zuständigen Amtes für Grünordnung.

Bereits im März 2015 hat Umweltreferent Reiner Erben ein 5-Punkte-Konzept zur Verbesserung des Baumschutzes im urbanen Bereich dem Umweltausschuss vorgelegt. Dies beinhaltete neben der Durchführung von Schulungen und damit der Sensibilisierung aller an einem Bau Beteiligten für den Baumschutz die Notwendigkeit, in weiteren Schritten die Baumschutzverordnung zu ändern und das AGNF zur Durchführung von Kontrollen zusätzlich personell auszustatten.

Zwischenzeitlich wurde auch eine Organisationsuntersuchung des AGNF durchgeführt, um Probleme im Amt zu identifizieren und Lösungsvorschläge daraus ableiten zu können.

Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN stellt daher folgenden

Antrag:

  1. Die Verwaltung berichtet im zuständigen Ausschuss über die Umsetzung des Beschlusses des Umweltausschusses vom 18.03.2015.
  2. Die Verwaltung berichtet über die Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus der Organisationsuntersuchung des AGNF.
  3. Das Umweltreferat installiert ein kommunales Baummanagement, das insbesondere folgende Punkte enthält:

Ein öffentlich einsehbares Baumkataster,
eine öffentlich einsehbare Übersicht über geplante Baumfällungen, deren Begründung und geplante Ersatzpflanzungen.
Auf geplante Fällungen von Bäumen, die im Baumkataster enthalten sind, wird mindestens zwei Wochen vorher in der Presse hingewiesen.

4.      Die BaumschutzVO der Stadt Augsburg wird wie folgt geändert:

 § 1 erhält folgenden neuen Absatz 4:

„(4) Geschützt sind alle Bäume, die Straßen im Stadtgebiet Augsburg säumen (Allee, Straßenbäume), unabhängig von der Art und vom Stammumfang.“

§ 5 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:

„(3) Für geschützte Bäume auf öffentlichen Grünflächen, wie öffentlichen Parkanlagen, öffentlichen Sport-, Spiel- und Badeplätzen, städtischen Friedhöfen, Gemeinschaftsflächen einschließlich Rahmengrün in Kleingartenanlagen, auf öffentlichen Verkehrsflächen, Straßenbegleitgrün, auf Gemeindebedarfsflächen, die für Zwecke der Stadt Augsburg genutzt werden, gelten die Vorschriften dieser Satzung entsprechend.

Der bisherige Satz 2 entfällt.

5.       Es wird geprüft, wie ein adäquates Verfahren entwickelt werden kann, das die rechtzeitige Beteiligung des AGNF bei der Ausführung von Bauarbeiten in sensiblen Bereichen, wie etwa dem Wurzelbereich geschützter Bäume, sicherstellt. Dies gilt insbesondere auch für Arbeiten im Bereich Hausanschlüsse und Kanalbau.

Begründung:

Zu Punkt 1 und 2:

Mit dem Beschluss des Umweltausschusses vom 18.03.2015 wurden wichtige Maßnahmen für einen besseren Baumschutz in unserer Stadt beschlossen. Ein Bericht über den Stand der Umsetzungen und Erfahrungen nach nunmehr über einem Jahr seit dieser Beschlussfassung ist hilfreich, um über eventuell weitere nötige Maßnahmen beraten und entscheiden zu können.

Denn auch jetzt kommt es noch, wie in Göggingen zuletzt, zu Baumfällungen, die entweder nicht genehmigt oder Folge einer unsachgemäß durchgeführten Baumaßnahme waren und über die die Öffentlichkeit und oft wohl auch das zuständige Amt bzw. Referat, nicht oder sehr spät informiert werden.

Deshalb ist es wichtig, ein Verfahren zu entwickeln, das die rechtzeitige Information und Beteiligung der Fachbehörde auch während der Durchführung des Bauvorhabens sicherstellt und eine bessere Überwachung der Bauarbeiten durch die Baubehörde gewährleistet ist.

Zu 3.:

Unsere Erfahrung zeigt, dass viel Unmut oft dadurch entsteht, dass die Bürgerinnen und Bürger sich schlecht oder gar nicht informiert und dadurch auch ohnmächtig fühlen, da Einwände und Verbesserungsvorschläge nicht mehr eingebracht werden können.

Wie in vielen anderen Bereichen auch könnte unserer Meinung nach ein transparentes Verfahren, in dem die Öffentlichkeit darüber informiert wird, wo, wann und warum die jeweiligen Baumfällungen nötig sind und wo die Ausgleichspflanzungen erfolgen sollen, viel dazu beitragen, um mehr Verständnis für die eventuelle Notwendigkeit mancher Maßnahmen zu wecken und um eventuelle Einwände und Verbesserungsvorschläge noch einbringen zu können.

In zahlreichen Städten gibt es daher ein kommunales Baummanagement mit Baumkataster und Grünflächenmanagement und einer Übersicht für die Bürgerinnen und Bürger über Baumpflegemaßnahmen, geplante Baumfällungen mit Angabe der Begründung der Maßnahme und geplante Ersatzpflanzungen. Dies alles ist einsehbar auf der jeweiligen städtischen Homepage.

Zu 4.:

Im Beschluss vom 18.03.2015 wurde auch eine Überprüfung der BaumschutzVO insbesondere im Hinblick auf eine Änderung des § 5 Abs. 3 Satz 2 und 3 beauftragt.

Auch die in § 5 Abs. 3 genannten Bäume sind geschützt. Es gibt aus unserer Sicht keinen nachvollziehbaren Grund, hier auf eine Genehmigung durch das Fachamt zu verzichten, insbesondere, da eine bloße Anzeigepflicht oft keine rechtzeitige Stellungnahme bzw. Einschreiten des Fachamtes mehr zulässt.

Gerade Bäume, die entlang von Straßen wachsen, haben eine wichtige Funktion im Hinblick auf Luftverbesserung, aber auch für das Erscheinungsbild der Stadt und ihre Aufenthaltsqualität. Deshalb sollten diese Bäume ebenfalls unter den Schutz der BaumschutzVO gestellt werden und § 1 der BaumschutzVO entsprechend angepasst werden.

Zu 5.:

Immer wieder kommt es vor, zuletzt bei Kanal- und Hausanschlussarbeiten in Göggingen, dass entgegen der Baugenehmigung und der darin in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde getroffenen Auflagen, gehandelt wird. Hier muss ein Verfahren entwickelt werden, das sicherstellt, dass die Untere Naturschutzbehörde auch während der laufenden Baumaßnahmen Stellung beziehen, kontrollieren und ggfs. einschreiten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Wild                                                      Cemal Bozoğlu
Fraktionsvorsitzende                                      stellv. Fraktionsvorsitzender

Beteiligte Personen