Status: beantwortet

Antwort des Referats 7 vom 01.10.2019

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit einer Veröffentlichung des Fraunhofer Instituts, wonach jährlich ca. 11.000 Tonnen Gummigranulat von Kunstrasenplätzen abgetragen werden und in die Umwelt gelangen, wird das Thema „Mikroplastikemissionen“ bei Kunstrasenplätzen in der Öffentlichkeit diskutiert. Im April beschäftigte sich ja auch der Werkausschuss für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Augsburg mit dem Thema “Mikroplastik”. Im Bericht wurde dabei auch auf die Problematik der Kunstrasenplätze hingewiesen.
Aktuell finden auf EU-Ebene fachliche Prüfungen statt an, deren Ende ein Verbot des Einbringens von Kunststoffgranulat auf Kunstrasenfeldern stehen könnte, da das Kunststoffgranulat als Mikroplastik in die Umwelt gelangen kann. Das Verbot könnte laut Aussage des Städte- und Gemeindebundes NRW bereits 2021 in Kraft treten, der Austrag des Granulats wäre damit ab 2022 verboten. Einzelne Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben bereits entschieden, bis auf Weiteres keine Förderungen von Kunststoffrasenplätzen mit den betreffenden Kunststoffgranulaten mehr vorzunehmen.

Auch auf die Stadt Augsburg kann ein Verbot Auswirkungen haben, sowohl auf bestehende Kunstrasenfelder als auch auf in Planung befindliche Felder. So ist aktuell geplant, im Rahmen des Projektes „Sporttreff Oberhausen“ am Meierweg ein Großfeld- und ein Kleinfeld-Kunstrasenplatzes zu bauen.

Unsere Fraktion stellt daher aus akuter Dringlichkeit folgende

Anfrage:

  1. Wie viele Kunstrasenfelder gibt es im Stadtgebiet Augsburg und welche Füllung (Kunsttoff-Granulat, Gummi, Kork, Sand, oder Andere) wird in diese eingebracht? Bitte differenzierte Darstellung, ob Kunstrasenfelder  im Zuständigkeitsbereich bzw. im Eigentum der Stadt oder im Eigentum von Sportvereinen sind.
  2. Welche Strategien und Planungen gibt es bei der Stadt Augsburg, die zur Verhinderung einer Emission von Kunststoff- oder Gummigranulat durch Kunstrasenfeldern führen? Wie wird mit dem drohendem Verbot umgegangen?
    a. Was soll zukünftig bei der Neuplanung von Kunstrasenfeldern gemacht werden? Welches Material soll in Zukunft verwendet werden?
    b. Was soll mit bereits bestehenden Kunstrasenfeldern gemacht werden? Ist ein Austausch des Kunststoff- oder Gummigranulats bei Kunstrasenfeldern, die bereits in Betrieb sind, geplant?
  3. Mit welchen Mehrkosten bei Neubauprojekten und mit welchen Sanierungskosten im Bestand rechnet die Stadt
    a. für ihre eigenen Kunstrasenfelder sowie
    b. für die vereinseigenen Kunstrasenfelder?
  4. Wie könnten die Vereine ggfs. beim Austausch des Granulats finanziell unterstützt werden?

 

Beteiligte Personen