Status: beantwortet
Antwort des Referats 7 vom 01.10.2019
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit einer Veröffentlichung des Fraunhofer Instituts, wonach jährlich ca. 11.000 Tonnen Gummigranulat von Kunstrasenplätzen abgetragen werden und in die Umwelt gelangen, wird das Thema „Mikroplastikemissionen“ bei Kunstrasenplätzen in der Öffentlichkeit diskutiert. Im April beschäftigte sich ja auch der Werkausschuss für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Augsburg mit dem Thema “Mikroplastik”. Im Bericht wurde dabei auch auf die Problematik der Kunstrasenplätze hingewiesen.
Aktuell finden auf EU-Ebene fachliche Prüfungen statt an, deren Ende ein Verbot des Einbringens von Kunststoffgranulat auf Kunstrasenfeldern stehen könnte, da das Kunststoffgranulat als Mikroplastik in die Umwelt gelangen kann. Das Verbot könnte laut Aussage des Städte- und Gemeindebundes NRW bereits 2021 in Kraft treten, der Austrag des Granulats wäre damit ab 2022 verboten. Einzelne Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben bereits entschieden, bis auf Weiteres keine Förderungen von Kunststoffrasenplätzen mit den betreffenden Kunststoffgranulaten mehr vorzunehmen.
Auch auf die Stadt Augsburg kann ein Verbot Auswirkungen haben, sowohl auf bestehende Kunstrasenfelder als auch auf in Planung befindliche Felder. So ist aktuell geplant, im Rahmen des Projektes „Sporttreff Oberhausen“ am Meierweg ein Großfeld- und ein Kleinfeld-Kunstrasenplatzes zu bauen.
Unsere Fraktion stellt daher aus akuter Dringlichkeit folgende
Anfrage: