Status: abgelehnt | Begründung Referat 6 vom 13.10.2017
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Altstadtbereich geht es in Augsburg zunehmend eng zu. So gibt es im Bereich des Oberen Graben / Ecke Jakoberstraße bis zur Jakobskirche nur sehr schmale Fußwege, keinen Radweg und gleichzeitig fährt die Tram im Straßenraum. Dieser Abschnitt wird auch von vielen TouristInnen benutzt um z.B. zur Fuggerei und wieder zurück ins Zentrum zu gelangen. Aufgrund der sehr beengten Verhältnisse und dem hohen Fußgängeraufkommen stellt unsere Fraktion folgenden
Antrag:
Im Bereich der Jakoberstraße, ab dem Oberen Graben bis zur Jakobskirche, wird die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt.
Begründung:
Die Straßenverkehrsbehörden haben die Möglichkeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Straßen oder Straßenabschnitten zu beschränken, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit geboten ist. Wie oben beschrieben halten wir die Situation im genannten Bereich für ausgesprochen beengt und stark frequentiert, so dass aus Verkehrssicherheitsgründen eine Anordnung von Tempo 30 km/h angebracht und notwendig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Verena von Mutius Stephanie Schuhknecht
Stadträtin stellv. Fraktionsvorsitzende