Der Wirtschaftsausschuss hat am heutigen Mittwoch, den 22.03.2023, über neue Vergabekriterien für landwirtschaftliche Grundstücke im Eigentum der Stadt Augsburg abgestimmt. Künftig werden dabei ökologische Aspekte eine zentrale Rolle spielen. Die Anpassung des Leitfadens geht auf den schwarz-grünen Koalitionsvertrag zurück, der eine “ökologische Bewirtschaftung der städtisch verpachteten landwirtschaftlichen Flächen” vorsieht.

 

Nach der neuen Regelung sollen landwirtschaftliche Grundstücke bevorzugt an Landwirtinnen und Landwirte aus der Region vergeben werden, die ihren Betrieb nachhaltig unter Beachtung der EU-Öko-Richtlinien führen, also u.a. auf synthetische Pflanzenschutzmittel, Mineraldünger und Grüne Gentechnik verzichten, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung auf ein notwendiges Minimum reduzieren und aktiv zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit durch Humuswirtschaft und abwechslungsreiche Fruchtfolge beitragen.

 

Peter Rauscher, Vorsitzender der Grünen Stadtratsfraktion, betont die Bedeutung der neuen Prioritätensetzung: “Landwirtschaft ist ein entscheidender Einflussfaktor im Kontext Klima- und Artenschutz. Mit dem neuen Vergabeleitfaden übernehmen wir Verantwortung für den Fortbestand unserer heimischen Kulturlandschaft und schaffen wichtige Voraussetzungen für deren Schutz! Besonders freut uns, dass neben den EU-Öko-Richtlinien nun auch eine artgerechte Tierhaltung ausschlaggebend für die Auswahl der Betriebe sein wird. Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass der Leitfaden nach ökologischen Gesichtspunkten weiterentwickelt wird und wertvolle Ackerflächen, Artenreichtum und Landschaftsbild für nachfolgende Generationen erhalten bleiben.”

 

CSU-Fraktionsvorsitzender Leo Dietz: “Die bayerische Landwirtschaft ist mit dem Ernährungsbereich ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Eine nachhaltige Bewirtschaftung unserer landwirtschaftlichen Nutzflächen ist uns als CSU-Fraktion daher ebenfalls sehr wichtig. Wir begrüßen deshalb die Überarbeitung der Vergaberichtlinien nach ökologischen Aspekten. Die Neuregelung korrespondiert mit dem strukturellen und ökologischen Wandel, der in der Landwirtschaft aktuell stattfindet. Mit dem Beschluss stärken wir auch das Regionalitätsprinzip, denn der Leitfaden sieht vor, dass bei der Vergabe Landwirtinnen und Landwirte begünstigt werden, die regional produzierte Erzeugnisse anbieten. Mit der Neuregelung befinden wir uns auf einem guten Weg Richtung nachhaltiger landwirtschaftlicher Nutzung vor Ort.”

Beteiligte Personen