Augsburg, 23.05.2011
Realisierung eines inklusiven Schulsystems

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Dezember 2008 ratifizierten der Deutsche Bundestag und der Bundesrat das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dieser völkerrechtliche Vertrag trat am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft. In Artikel 24 der UN-Konvention sind gleiche Bildungschancen, ein inklusives Schulsystem und die freie Wahl von Lernort und Bildungsgang als Rechtsanspruch garantiert. Dies ist von den für das Bildungssystem zuständigen Bundesländern nun umzusetzen.

Für die Umsetzung der UN-Verpflichtung sind erhöhte Anstrengungen notwendig. Dies betrifft in erster Linie das Bildungssystem und damit die für die Bildungspolitik zuständigen Bundesländer. Auch Bayern steht in der Verpflichtung, das bayerische Bildungssystem in den nächsten Jahren so umzugestalten, dass Kinder und Jugendliche mit zusätzlichem Förderbedarf zukünftig in die Regelschulen inkludiert sind.

Aus diesem Grund bildete sich im Bayerischen Landtag am 3. Dezember 2009 eine interfraktionelle Arbeitgruppe. Ziel dieser Arbeitsgruppe war es, parteiübergreifend einen gemeinsamen Weg zu entwickeln, wie in Bayern ein inklusives Schulsystem umgesetzt werden kann. Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention wurde am 28. März 2011 vorgelegt. Er wird nun im Bayerischen Landtag beraten.

Die Aufgaben sind groß: unter anderem müssen die Förderschulen zu sonderpädagogischen Kompetenz- und Beratungszentren umgewandelt werden, der mobile sonderpädagogische Dienst muss flächendeckend ausgebaut werden, alle Schulen brauchen bedarfsgerechte sonderpädagogische Personalressourcen, die Klassen müssen verkleinert werden.

Betroffen sind aber auch die Kommunen. Als Sachaufwandsträger müssen sie beispielsweise die Schulen barrierefrei (um)bauen und ausstatten.

Die Notwendigkeit kleinerer Klassen, von zusätzlichem Platz im Klassenraum oder für zusätzlichen Platz für die Pflegeförderung führt zur Notwendigkeit weiterer schulischer Räume, welche die Kommunen errichten müssen. Die Kommunen müssen aber erst in die Lage versetzt werden, Inklusion zu realisieren. Für die zusätzlichen Belastungen der Kommunen muss vom Freistaat Bayern ein finanzieller Ausgleich erfolgen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt daher folgenden

Antrag für eine Resolution:

Im Dezember 2008 ratifizierten der Deutsche Bundestag und der Bundesrat das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dieser völker-rechtliche Vertrag trat am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft. In Artikel 24 der UN-Konvention sind gleiche Bildungschancen, ein inklusives Schulsystem und die freie Wahl von Lernort und Bildungsgang als Rechtsanspruch garantiert. Dies ist von den für das Bildungssystem zuständigen Bundesländern nun umzusetzen.

Die Stadt Augsburg begrüßt das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und unterstützt dessen Zielsetzung – die Umsetzung eines inklusiven Schulsystems – im Rahmen ihrer kommunalen Möglichkeiten.

Die Stadt Augsburg fordert den Freistaat Bayern auf, zeitnah ein personelles, organisatorisches und pädagogisches Konzept zur Realisierung der Inklusion in Bayern zu erstellen und für eine ausreichende Finanzierung des inklusiven Schulsystems zu sorgen.

Die Stadt Augsburg fordert den Freistaat Bayern auf, auch die Kommunen ausreichend finanziell auszustatten und damit überhaupt erst in die Lage zu versetzen, ein inklusives Schulsystem umzusetzen. Denn die Bundesländer müssen die von der Bundesrepublik unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Und dies ist klar eine Frage der Konnexität: „Wer Inklusion bestellt, muss Inklusion auch bezahlen“, fordert aus diesem Grund der Bayerische Städtetag.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Wild
stellv. Fraktionsvorsitzende

Beteiligte Personen