Status: in Bearbeitung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Kontext der Flüchtlingsarbeit fällt immer wieder auf, dass Menschen aus anderen Kulturkreisen mit den Konventionen und Gesetzen, mit den Gewohnheiten und Normen unseres Landes in Konflikt geraten. Dies geschieht allerdings oft wegen Unkenntnis und Unverständnis unserer Konventionen, Gesetze und Wertvorstellungen.

Auch in Augsburg gab es in den letzten Wochen immer wieder Berichte über Probleme mit jungen Migranten. Die Gründe für diese Probleme sind sicherlich vielschichtig, einen Anteil hat aber sicherlich auch hier mangelndes Verständnis für und fehlende Kenntnis unserer Gesetze und Wertvorstellungen.

Aufgrund der Initiative des Bezirksausschusses Schwabing-Freimann hat die Landeszentrale für politische Bildung dieses Thema aufgegriffen und ein neues pädagogisches Konzept „Gemeinsam Fairhandeln“ für Flüchtlinge entwickelt.
Unsere Fraktion stellt daher folgenden

Antrag:

  1. Die Verwaltung stellt das Projekt „Gemeinsam Fairhandeln“ im zuständigen Ausschuss vor.
  2. Das Projekt wird schrittweise an den entsprechenden städtischen Schulen in Absprache mit diesen umgesetzt. Die Verwaltung erstellt hierfür ein Konzept.

Begründung:

Im Rahmen des Projektes „Gemeinsam Fairhandeln“ entwickeln Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund gemeinsam in einem handlungsorientierten Ansatz Regeln für das Zusammenleben in Schule und Gesellschaft. In fünf modularen Workshop-Bausteinen, die aufeinander aufbauen, erarbeiten dabei Jugendliche aus Regel- und Übergangsklassen in einem gemeinsamen Aushandlungsprozess verbindliche Normen des Miteinanders. Ihre Ergebnisse und Erfahrungen präsentieren die Schülerinnen und Schüler schließlich in selbst gestalteten medialen Produkten wie beispielsweise Comics, Fotos oder Stop-Motion-Clips.

Diesem Konzept liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Übernahme, kritische Akzeptanz und Internalisierung ethischer wie rechtlicher Inhalte weniger durch Lesen und Zertifizieren, sondern vielmehr im Rahmen einer intensiven, emotionalen, kognitiven und handlungsorientierten Auseinandersetzung mit den grundlegenden Themenkomplexen erfolgen kann.

Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass Normen, die gemeinsam ausgehandelt werden, dann besondere Beachtung finden, wenn sie einen spezifischen Bezugsrahmen haben, auf den hin sie entwickelt und gültig werden. Für die Landeszentrale war der exemplarische Bezugsrahmen, der für eine Realisierung des Projekts ausgewählt wurde, die Schule. Auch wenn die Schule einen für einheimische wie zugewanderte Jugendliche gleichermaßen normierten Kontext und verbindlichen Kommunikationsraum darstellt, wurde von der starren Setzung verbindlicher Bestimmungen bewusst abgesehen. Im Sinne des Begriffs Gemeinsam FairHandeln wird denjenigen, denen unsere Normengefüge vermittelt werden soll, kein Zertifikat ausgestellt, sie müssen auch kein Regelwerk signieren. Vielmehr werden sie an einem Prozess beteiligt, der zur Formulierung und Etablierung solcher Regeln führt, und in unsere Regelwelt durch Beteiligung aufgenommen.

Die Initiatoren versprechen sich von der Durchführung solcher Projekte die nachhaltige und verlässliche Verankerung der bei uns unabweisbar notwendigen Regularien bei Menschen, denen diese zunächst fremd sind. Nähere Informationen hierzu unter: http://www.gemeinsam-fairhandeln.de/ueber-das-projekt/entstehung-des-projekts/

Mit freundlichen Grüßen

Martina Wild                                Cemal Bozoğlu                                                        Antje Seubert
Fraktionsvorsitzende                migrationspolitischer Sprecher                  sozialpolitische Sprecherin

Beteiligte Personen