Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Mit den Regelungen einer Stellplatzsatzung kann auch Einfluss genommen werden auf die Steuerung von sozial-, umwelt- und stadtentwicklungspolitischen Zielen.
Mögliche Ziele sind hierbei:
Reduzierung des Flächenverbrauchs bzw. Verringerung der Versiegelung; Reduzierung der Baukosten im sozialen Wohnungsbau; Steuerung des Verkehrs, bzw. Stärkung des umweltfreundlichen Verkehrs, wie ÖPNV und Radverkehr; Berücksichtigung der Stadtökologie durch die Grüngestaltung größerer Parkflächen.
Unsere Fraktion begrüßt es daher ausdrücklich, dass die Stadt Augsburg ihre Stellplatzsatzung überarbeitet hat und neuen städtebaulichen Erfordernissen und gesellschaftlichen Entwicklungen anpasst. Sowohl die Berechnung der notwendigen Stellplätze für besondere Bauprojekte wurde dabei überprüft, als auch die Themen Schaffung von barrierefreien Stellplätzen, stationsgebundenen Carsharing-Stellplätze und die Bereitstellung von Fahrradabstellplätze wurden aufgegriffen.
Bei der Stellplatzsatzung handelt es sich um eine kommunale Rechtsvorschrift. Deshalb muss sie aus unserer Sicht so konkret wie möglich sein und für die nächsten Jahre tragfähig sein, das heißt, dass auch zukünftige gewollte Entwicklungen berücksichtigt und befördert und unerwünschte (städtebauliche) Entwicklungen entgegengewirkt werden sollen. Deshalb halten wir an bestimmten Punkten eine Konkretisierung bzw. eine Ergänzung der Satzung für erforderlich.
Unsere Fraktion stellt daher folgenden
Antrag:
1. In Ergänzung zu § 5 oder nachfolgend auf § 5 werden Regelungen zur Gestaltung der Abstellplätzen aufgenommen:
2. Bei Parkanlagen mit mehr als 50 Stellplätzen soll eine Schnellladestation für Elektroautos vorgehalten werden.
Begründung:
Zu Ziffer 1 des Antrags:
Aus Gründen der Stadtökologie und des Stadtbildes halten wir es für erforderlich klare allgemeingültige Regeln für alle Bauvorhaben festzulegen im Hinblick auf die Gestaltung der Parkflächen. So wie die Anzahl der Plätze vorab kalkulierbar ist, soll auch klar sein, welche „Baustandards“ zu erfüllen sind; Einzelfallentscheidungen oder bloße „Leitlinien“ halten wir bei diesem wichtigen Thema nicht für ausreichend. Es sollen in Zukunft keine Großparkplätze als Asphaltwüsten möglich sein. (Die Städte Nürnberg, Erlangen und Regensburg haben entsprechende Regelungen in ihren Satzungen)
Zu Ziffer 2 des Antrags:
Der Deutsche Bundestag hat am 5. Juni 2015 ein Elektromobilitätsgesetz beschlossen und das Bundesverkehrsministerium eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Kurz zusammengefasst, werden dadurch Möglichkeiten geschaffen, elektronisch betriebenen Fahrzeugen Vergünstigungen einzuräumen, sie durch spezielle Kennzeichnungen wie die aktuell bereits verwendeten E-Kennzeichen erkenntlich zu machen, zusätzliche eigene Parkflächen zu schaffen sowie diverse weitere Bevorrechtigungen. Die Entwicklung und Etablierung von Elektromobilität tragen entscheidend zum Klimaschutz bei.
Zur Förderung von Elektromobilität ist auch die Schaffung der nötigen Infrastruktur erforderlich. Ganz wesentlich ist hierbei, dass es ein ausreichendes Netz an Elektroschnellladestationen gibt.
Hier bieten sich z. Bsp. Großparkplätze bei Einkaufszentren an. Während die Kunden einkaufen gehen, kann das Auto aufgeladen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Wild Cemal Bozoglu
Fraktionsvorsitzende Mitglied des Bauausschusses
Christian Moravcik
stellv. Fraktionsvorsitzender
Mitglied des Bauausschusses