Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in Anlage 1 zur neuen Stellplatzsatzung wird auch zum Teil eine Neuberechnung der notwendigen Stellplätze vorgenommen. Auch über den Stellplatzschlüssel können und sollen bestimmte Entwicklungen gesteuert werden. Zum Beispiel soll über eine reduzierte Anzahl der Stellplätze bei Vorhaben des sozialen Wohnungsbaus auch eine Verringerung der Baukosten erzielt  werden.

Mit dem Projekt Fahrradstadt 2020 hat die Stadt Augsburg beschlossen, den  Radverkehr zu fördern. Dazu ist es auch wichtig, dass die Radinfrastruktur entsprechend verbessert wird. Hierzu gehört sowohl eine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellplätzen, als auch eine entsprechende Qualität (Wetterschutz, Absperrmöglichkeiten, günstige Situierung, u.v.m.) der Abstellplätze.

Aus diesem Grund hat unsere Fraktion die Zahl der Abstellplätze für Fahrräder, wie sie im vorliegenden Entwurf festgelegt sind, im Detail hinterfragt und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass in einzelnen Bereichen eine Erhöhung der Fahrradabstellplätze erforderlich ist.

Unsere Fraktion stellt daher folgenden

Antrag:

Für folgende Vorhaben wird die Zahl der erforderlichen Fahrradabstellplätze in der Tabelle zur Berechnung der Anzahl der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder erhöht:

  • 1.2 und 1.4:  1 Fahrradstellplatz/30 m2Begründung: 1 Fahrradstellplatz/40 m2 erscheint zu wenig. Das würde für eine 80 m2-Wohnung nur zwei Stellplätze bedeuten. Auf dieser Fläche wohnen aber durchaus auch Familien mit einem oder mehreren Kindern. Aus Kinderrädern werden Jugendräder etc. und dafür braucht es auch Platz.
  • 2.1 Büro- und Verwaltungsräume: 1 Stellplatz/40 m2Begründung: Ein verkehrspolitisches (aber auch klima- und gesundheitspolitisches) Ziel ist die Förderung des Radverkehrs, der Umstieg vom Auto auf das Fahrrad. Es werden regelmäßig Wettbewerbe wie das „Stadtradeln“ und „Mit dem Rad zur Arbeit“ durchgeführt. Um das „Pendeln mit dem Rad“ zu fördern sind deshalb auch genügend gut ausgestattete Radabstellmöglichkeiten vorzuhalten.
  • 5.5 Freibäder: 3 Fahrradstellplätze/100 m2Begründung: An warmen Sommertagen kann man sicher von 25 Gästen/100 m2 und mehr ausgehen. Auch wenn das nicht die Regelauslastung ist, sollte hier eine entsprechende Erhöhung vorgenommen werden.
  • 6.2 Außenbewirtung: 1 Fahrradstellplatz/5 m2 BewirtungsflächeBegründung: Auch hier schätzen wir den Bedarf  für höher ein, als er  in der Vorlage festgelegt ist.  1 Fahrradstellplatz/5 m2 Bewirtungsfläche halten wir für angemessener. Gerade im Sommer werden die Biergärten von sehr vielen Gästen mit dem Fahrrad angefahren. Ist hier die vorgesehene Zahl der Fahrradabstellplätze zu gering, werden alle Laternen, Verkehrsschilder und Zäune im Umfeld vollgestellt.
  • 8.2 Schulen: 20 Fahrradstellplätze  je Klasse.Begründung: Bis über die Mittelstufe hinaus dürfte es kaum Führerscheinbesitz geben. Die ÖV-Kostenerstattung wird immer weiter zurückgefahren. Außerdem sollte auch bei den Jugendlichen das Radfahren gefördert werden. Bei Regelklassenstärken von 30 SchülerInnen halten wir daher mindestens 20 Fahrradstellplätze  je Klasse für erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Wild                            Cemal Bozoglu
Fraktionsvorsitzende            Mitglied des Bauausschusses

Christian Moravcik
stellv.Fraktionsvorsitzender
Mitglied des Bauausschusses

Beteiligte Personen