Status: erledigt |  Tischvorlage Konzept Theaterfinanzierung zur Beschlussvorlage Nachtragshaushalt 2016 im Stadtrat am 27.10.2016

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der letzten Stadtratssitzung im September hat Finanzreferentin Eva Weber Überlegungen zur Theaterfinanzierung ohne Vorlage von Unterlagen vorgestellt. Demnach ist angedacht, dem Zinsrisiko der langfristigen Kreditfinanzierung der Theatersanierung, welches beim bisherigen Finanzierungskonzept insbesondere von den Sanierungskritikern immer hervorgehoben wurde, durch eine Schuldenaufnahme für Investitionen in 2016 und 2017 unter Ausnutzung der Niedrigzinsphase zu begegnen, während die Theatersanierung dann aus den Rücklagen finanziert werden solle. Dies bedingt eine Kreditrahmenerweiterung für die genannten Jahre sowie eine höhere Verschuldung in der betreffenden Stadtratsperiode.

Das neue Modell der Theaterfinanzierung soll im Finanzausschuss am 18.10 und im Stadtrat am 27.10. verabschiedet werden.Unsere Fraktion stellt daher folgenden

Antrag:

  1. Der Nachtragshaushalt und das geplante Finanzierungskonzept für die Theatersanierung wird im Finanzausschuss am 18.10.2016 vorgestellt und erläutert. Eine Abstimmung findet wegen Beratungsbedarfs nicht statt.
  2. Die Verwaltung legt schriftlich dar, ob und wenn ja welche rechtlichen Konsequenzen das neue Finanzierungsmodell auf die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und einen möglichen Bürgerentscheid hat.

Begründung:

zu. 1.
Das neue Finanzierungskonzept soll im Finanzausschuss am 18.10. behandelt und beschlossen werden. Bei der Ladung zum Finanzausschuss ging aus der Tagesordnung selbst allerdings nicht hervor, dass auch das Finanzierungskonzept Theatersanierung Gegenstand der Beratungen sein sollte. Unterlagen zur Erläuterung des Konzeptes lagen mit der Ladung ebenfalls nicht vor, sie sollten dann als Tischvorlage in die Sitzung eingebracht werden. Letzten Donnerstag am 13.10.2016 wurde nun den Fraktionen, Ausschussgemeinschaften und Einzelstadträten die geänderte Tagesordnung und die geplante Tischvorlage zum Finanzierungskonzept per mail zugesandt.

Auch wenn das Finanzierungskonzept und die geänderte bzw. konkretisierte Tagesordnung den Stadträtinnen und Stadträten nun vorliegt,  halten wir dies für nicht ausreichend, um in der Finanzausschusssitzung am 18.10. eine Beschlussfassung herbeizuführen. In den Fraktionen konnte hierüber in der Kürze der Zeit nicht mehr beraten werden.

Es handelt sich bei dem vorgelegten Finanzierungskonzept um einen äußerst komplexen Sachverhalt mit weitreichenden Auswirkungen auf die künftigen finanziellen Rahmenbedingungen und Haushaltsentscheidungen der Stadt. Vor- und Nachteile sowie die kurz- und langfristigen Konsequenzen des neuen Finanzierungskonzeptes müssen deshalb in den Fraktionen und Gruppierungen des Stadtrats vor einer Beschlussfassung ausreichend und dem Sachverhalt angemessen beraten und diskutiert werden können, um zu einer sachgerechten Entscheidung zu kommen. Hierzu sind auch rechtzeitig erhaltene, schriftliche und erläuternde Unterlagen erforderlich.

Die nun nachgereichte Ergänzung der Tagesordnung und die entsprechenden Unterlagen zur Ergänzung erfüllen unserer Meinung nach nicht die Vorgaben der Art. 22 und 23 der städtischen GeschO. Zum einen war der Tagesordnung nicht zu entnehmen, dass auch die Theatersanierung im Rahmen des Nachtragshaushalts beraten und beschlossen werden soll (Art. 22 GeschO), zum anderen waren die erforderlichen Unterlagen zur Meinungsbildung und Beratung in den Fraktionen nicht rechtzeitig vorgelegen (Art. 23 Abs. 2 Satz 1). Die erforderlichen Beratungen in den Fraktionen konnte deshalb nicht stattfinden.
Da das Finanzierungskonzept wesentlicher Bestandteil des Nachtragshaushalts ist kann somit zwar unserer Meinung nach über den Nachtragshaushalt und das geplante Finanzierungskonzept zur Theatersanierung beraten, aber nicht abgestimmt werden.

Unsere Fraktion meldet deshalb hierzu explizit Beratungsbedarf an.

zu 2.
Es ist aus unserer Sicht unabdingbar, neben den finanz- und haushaltspolitischen Konsequenzen auch eine mögliche rechtliche Auswirkung auf das laufende Bürgerbegehren im Hinblick auf dessen Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit zu prüfen und dem Stadtrat das Prüfergebnis vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Wild                         Stephanie Schuhknecht                    Cemal Bozoğlu
Fraktionsvorsitzende        stellv. Fraktionsvorsitzende             stellv. Fraktionsvorsitzender

Beteiligte Personen