Status: in Bearbeitung | Antwort Referat 7 vom 08.06.2017

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Tierschutz hat in Deutschland Verfassungsrang und wird durch das Tierschutzgesetz geregelt.
Die Kommunen und die Landkreise nehmen die Überwachung des Veterinärwesens als vom Bund delegierte Pflichtaufgabe wahr und sind nach dem BGB auch zuständig für Versorgung und Unterbringung von Fundtieren und herrenlosen Tieren. Zuständig für die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist in der  Stadt Augsburg eine Abteilung Veterinärwesen mit aktuell drei AmtstierärztInnen im Amt für Verbraucherschutz und Marktwesen. Für die Versorgung von Fundtieren wurden entsprechende Verträge mit dem hiesigen Tierschutzverein bzw. dessen Tierheim geschlossen.

Die Veterinärbehörde der Stadt Augsburg ist nicht nur für die Tierseuchenbekämpfung sondern auch für den Tierschutz zuständig (Bearbeitung von Tierschutzanzeigen, Überwachung gewerblicher und privater Tierhaltungen, Überwachung Veranstaltungen mit Tieren, Überwachung Tierhandel, Überwachung Tiertransporte, Erlaubniserteilungen, Sachkundebescheinigungen). Eine andere Aufgabe des Tierschutzes, das “Augsburger Taubenkonzept” (tierschutzgerechte Kontrolle der Taubenpopulation) liegt in der Zuständigkeit des Referats 2. Außerdem unterhält die Stadt als Gesellschafterin mit dem Zoo Augsburg eine eigene Einrichtung, in der Tiere gehalten werden.

Um die Förderung des Tierschutzes weiter voranzubringen, stellt unsere Fraktion daher folgenden

Antrag:

Die Stadt Augsburg benennt eine/n Tierschutzbeauftragte/n. Ob diese Funktion im Rahmen eines Ehrenamtes ausgeführt werden soll oder von einem/einer Mitarbeiter/in der Stadtverwaltung wahrgenommen wird, darüber soll der zuständige Ausschuss beraten und beschließen.

Bei der Wahrnehmung dieser Funktion durch eine bestehende Stelle innerhalb der Stadtverwaltung, soll für die entsprechende Zuordnung eine Empfehlung des Organisationsamtes eingeholt werden.

Begründung:

Ein/e verwaltungsintern, als auch der Öffentlichkeit konkret benannte/r Tierschutzbeauftragte/r steht für Tierschutzfragen als Ansprechpartner/in für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung und kann durch gezielte Informations- und Aufklärungskampagnen mehr Bewusstsein für die Bedeutung des Tierschutzes schaffen und eine Vernetzungsfunktion für die im Tierschutz tätigen Organisationen und Behörden übernehmen, um so zur Verbesserung des Tierschutzes in Augsburg beizutragen.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Wild                                                      Dr. Pia Haertinger
Fraktionsvorsitzende                                     Mitglied im Allgemeinen Ausschuss

Beteiligte Personen