Die GRÜNE Fraktion im Augsburger Stadtrat begrüßt das heutige Berufungsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Augsburger Klimacamp. Das Gericht bestätigte den Versammlungscharakter des Camps, die Aktivisti*innen dürfen ihren Klimaprotest im Augsburger Zentrum fortsetzen. Die Stadtspitze hatte bereits im Juli 2020 das Klimacamp nicht mehr als öffentliche Versammlung (geschützt durch Art. 8 GG) anerkannt, wogegen die Aktivist*innen erfolgreich geklagt hatten. Die Stadtverwaltung entschied daraufhin, Berufung gegen das Urteil einzulegen, weil Grundsatzfragen des Versammlungsrechts berührt seien, welche das Verwaltungsgericht wegen “besonderer rechtlicher Schwierigkeiten” auch zuließ. 

Peter Rauscher, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN: “Wir begrüßen, dass die Justiz zum wiederholten Male zu der Auffassung gekommen ist, dass das Klimacamp zum Zeitpunkt des Räumungsbescheids eine Versammlung war und als Demonstration einzuordnen ist, die der öffentlichen Meinungsbildung dient. Die Aktivist*innen können ihren wichtigen Protest also weiterführen, sie können weiterhin in prominenter Lage auf die drängenden Themen Klimaschutz und Klimagerechtigkeit aufmerksam machen, die Menschen aufklären und den Druck auf politische Entscheidungsträger hoch halten, Augsburgs Beitrag gegen die Krise auch wirklich umzusetzen. Ein guter Tag für die Klimaschutz-Bewegung in Bayern!”

Die Fraktionen bzw. Mitglieder des Stadtrats als politische Vertreter*innen der Bürger*innen wurden weder beim ersten Räumungsbescheid im Juli 2020, noch beim Antrag auf Berufung einbezogen, da gemäß Gemeindeordnung solche Entscheidungen durch die Verwaltung und die Oberbürgermeisterin als deren Leitung in alleiniger Zuständigkeit geregelt werden. Es handelt sich um sog. Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, die Verwaltung wird unmittelbar tätig, ohne den Stadtrat einzubeziehen.

Beteiligte Personen