Status: in Bearbeitung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mehr als 1 Million Menschen haben 2016/17 die Europäische Bürgerinitiative gegen Glyphosat unterschrieben, darunter überproportional viele Deutsche. Trotzdem hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt Ende November 2017 im Alleingang die Zustimmung zu einer 5-jährigen Genehmigungserneuerung erteilt und damit eine EU-Mehrheit hergestellt. Kaum jemand rechnet derzeit mit einer weiteren Genehmigungserneuerung. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, den Ausstieg einzuleiten.

Einige Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen) haben in Reaktion auf die IARC-Einstufung Erlasse gegen die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Glyphosatanwendungen auf Nichtkulturland (u.a. im kommunalen Bereich) erlassen. Thüringen setzt sich im Bundesrat für bundesweite Anwendungsbeschränkungen auch in der Landwirtschaft ein. Bereits 2013 hat sich der Bundesrat für ein Verbot glyphosathaltiger Herbizide für den Haus- und Kleingartenbereich ausgesprochen. Zudem haben die meisten Bau- und Gartenmarktunternehmen wie toom, OBI und Bauhaus Glyphosatprodukte aus ihren Sortimenten gestrichen.

Die Stadt Augsburg sollte dieses Handeln zum Vorbild nehmen und mit einem Beschluss gemäß dem Vorsorgeprinzip ihrer Mitverantwortung für den Gesundheitsschutz ihrer Bürgerinnen und Bürger und dem Schutz der Umwelt gerecht werden. Dass und wie es geht, zeigen bereits 90 andere „pestizidfreie Kommunen“ in Deutschland.

Wir stellen daher folgenden

Antrag:

  1. Die Stadt Augsburg verzichtet ab sofort bei allen Flächen unter ihrer Bewirtschaftung auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat. Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung solcher Mittel auf Nichtkulturflächen werden ab sofort nicht mehr bei den Landesbehörden beantragt.
  2. Private Unternehmen, die Aufträge von der Stadt Augsburg zur Pflege von Grün-, Sport- und und Verkehrsflächen erhalten, werden entsprechend auf einen Glyphosatverzicht vertraglich verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.
  3. Beim Abschluss neuer Pachtverträge für gemeindliche landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.
  4. Städtische Einrichtungen, die Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, weisen nachdrücklich auf das geltende Verbot der Anwendung glyphosat-haltiger Mittel auf befestigten Flächen hin und vermitteln den Zugang zu Informationsquellen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten.
  5. Unter Beteiligung fachbezogener Behörden (u.a. Bauamt, Umweltamt, Amt für Grünordnung) wird für alle kommunalen Grün- und Verkehrsraumflächen ein angepasstes Planungs- und Pflegekonzept erstellt, das eine Bewirtschaftung ohne Glyphosat und weitestgehend ohne andere Pestizide ermöglicht. Dafür soll auf die Erfahrungen anderer Kommunen sowie sonstige Expertise (u.a. aus Umweltverbänden) zur Umsetzung einer pestizidfreien Grünflächenpflege zurückgegriffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Wild                                 Stephanie Schuhknecht
Fraktionsvorsitzende                stellv. Fraktionsvorsitzende 

Cemal Bozoğlu                                                                                                                                   stellv. Fraktionsvorsitzender

Beteiligte Personen