Status: angenommen im Ferienausschuss am 28.08.2014 | Informationsfreiheitssatzung für Augsburg (pdf), gültig ab 01.10.2014  | Aktueller Erfahrungsbericht vom 03.05.2017

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 1. Januar 2006 ist auf Bundesebene das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten. Dieses schuf ein allgemeines Zugangsrecht für Bürgerinnen und Bürger zu Behördenunterlagen des Bundes – unabhängig vom Nachweis einer direkten persönlichen Betroffenheit.

In inzwischen 11 von 16 Bundesländern wurde ein entsprechendes Landesgesetz verabschiedet, Baden-Württemberg plant ein solches Gesetz noch 2014 zu beschließen. Auch in Niedersachsen ist ein solches Gesetz in Planung.

In Bayern wurden sowohl in der vorletzten wie auch in der letzten Legislaturperiode Gesetzesentwürfe von GRÜNEN und SPD von der jeweiligen Regierungsmehrheit abgelehnt. Auf kommunaler Ebene steht jedoch der Weg offen, Informationsfreiheitssatzungen zu erlassen. Laut Artikel 23 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung können Gemeinden zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen erlassen. Die Landeshauptstadt München, aber auch die Städte Nürnberg und Regensburg haben bereits seit 2011 Informationsfreiheitssatzungen, welche schon evaluiert und letztlich unbefristet beschlossen wurden.
Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD stellen daher folgenden

Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Informationsfreiheitssatzung für Augsburg (auf Basis der in den anderen bayerischen Kommunen geltenden Fassungen) zu erarbeiten und zur Beratung vorzulegen.

Begründung:

Demokratie erfordert Transparenz und Kontrolle. Das Handeln öffentlicher Verwaltungen sollte für die Bürgerinnen und den Bürger prinzipiell offen zugänglich sein.

Jede/r hat ein Recht darauf zu erfahren, wie sich die Kommune engagiert, wie der Wortlaut eines Gutachtens lautet, welche Kosten den Steuerzahler/innen entstehen und welcher Art die Hintergründe für öffentliche Entscheidungen sind.

Früher galt: Behördliche Informationen sind grundsätzlich geheim, nur in Ausnahmefällen – etwa bei besonderem persönlichem Interesse – können sie frei zugänglich gemacht werden.

Der Grundsatz der Informationsfreiheit bedeutet einen prinzipiellen Paradigmenwechsel: Informationen sind grundsätzlich frei zugänglich, außer ein besonderer Grund steht dem ausnahmsweise entgegen – wie der Datenschutz für Informationen über persönliche Belange, das Geschäftsgeheimnis von Firmen oder ein besonderes öffentliches Interesse.

Fünf bayerische Großstädte haben bereits eine entsprechende Informationsfreiheitssatzung erlassen.

Auch Augsburg, als drittgrößte Kommune Bayerns sollte den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Informationsfreiheitssatzung ein allgemeines Zugangsrecht zu Behördenunterlagen der Stadt – unabhängig vom Nachweis einer direkten persönlichen Betroffenheit – regeln. Dabei sollen die Erfahrungen aus den genannten Gemeinden geprüft und ggf. in die Augsburger Satzung mit einfließen.

Die Stadt Augsburg tut jetzt schon viel für die Transparenz. Das Ratsinformationssystem im Internet und die auf den Internetseiten der Stadtverwaltung zugänglichen Informationen sind hier zu nennen. Dennoch ist es wichtig, dies auch in rechtliche Form zu gießen und den Bürger/innen per Satzung ausdrücklich den Anspruch auf freien Informationszugang zu garantieren.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Wild                                                                   Margarete Heinrich
Fraktionsvorsitzende B‘90/DIE GRÜNEN        SPD-Fraktionsvorsitzende

Beteiligte Personen