Status: leicht modifiziert angenommen im Stadtrat am 25.10.17 | Tischvorlage des Stadtplanungsamts

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur oben genannten Beschlussvorlage stellen wir folgenden

Änderungsantrag:

  • Tenorpunkt 2 des Beschlusses wird gestrichen.
  • Tenorpunkt 3 wird so umformuliert, dass das Gebäude 116 südlich des Grasigen Wegs wieder Bestandteil des Umgriffs des BBP Nr. 288 B wird und seine bisherige Eigenschaft als Gemeinbedarfsfläche behält.4
  • In der Begründung wird unter römisch 4. der erste Spiegelstrich gestrichen.
  • Die Würdigung der Stellungnahme des Amts für Kinder, Jugend und Familie (Anlage 1, S. 12) wird entsprechend umformuliert.
  • Die Planzeichnung (Anlage 2a) wird entsprechend angepasst.
  • Der Textteil (Anlage 2c) wird auf Seite 20 (Geltungsbereich) entsprechend angepasst.

Begründung:
Der Stadtrat hat am 24.11.2016 (BSV/16/01113) beschlossen, den Kauf des Gebäudes 116 durch die Stadt von der AGS vorbereiten zu lassen, ein Nutzungskonzept für das Gesamtgebäude zu entwickeln und in einem ersten Schritt die Entwicklung des Kopf-Baus für eine kulturelle Nutzung als didaktisch aufbereiteter Lern- und Erinnerungsort zu sichern. Die Herausnahme des Gebäudes 116 aus dem BBP Nr. 288 B und damit einhergehend dessen Zuordnung in den BBP Nr. 288 bewirkt, dass sich das Gebäude dann in einem Gewerbegebiet mit nur ausnahmsweiser kultureller Nutzung befindet. Das ist das Gegenteil einer Sicherung des Gebäudes 116 für die beschlossene kulturelle Nutzung als Lern- und Erinnerungsort. Nur wenn das Gebäude auf einer Gemeinbedarfsfläche bleibt, ist die kulturelle Nutzung tatsächlich gesichert.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Wild                                   Cemal Bozoğlu
Fraktionsvorsitzende                  baupolitischer Sprecher

Beteiligte Personen