Status: leicht modifiziert angenommen im Stadtrat am 25.10.17 | Tischvorlage des Stadtplanungsamts
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur oben genannten Beschlussvorlage stellen wir folgenden
Änderungsantrag:
Begründung:
Der Stadtrat hat am 24.11.2016 (BSV/16/01113) beschlossen, den Kauf des Gebäudes 116 durch die Stadt von der AGS vorbereiten zu lassen, ein Nutzungskonzept für das Gesamtgebäude zu entwickeln und in einem ersten Schritt die Entwicklung des Kopf-Baus für eine kulturelle Nutzung als didaktisch aufbereiteter Lern- und Erinnerungsort zu sichern. Die Herausnahme des Gebäudes 116 aus dem BBP Nr. 288 B und damit einhergehend dessen Zuordnung in den BBP Nr. 288 bewirkt, dass sich das Gebäude dann in einem Gewerbegebiet mit nur ausnahmsweiser kultureller Nutzung befindet. Das ist das Gegenteil einer Sicherung des Gebäudes 116 für die beschlossene kulturelle Nutzung als Lern- und Erinnerungsort. Nur wenn das Gebäude auf einer Gemeinbedarfsfläche bleibt, ist die kulturelle Nutzung tatsächlich gesichert.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Wild Cemal Bozoğlu
Fraktionsvorsitzende baupolitischer Sprecher