Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Zusammenhang mit den Planungen für die Neuausweisung eines Gewerbegebiets südlich der Derchinger Straße in Lechhausen stellen wir folgende

Anfrage:

  1. Welche noch nicht optionierten Gewerbeflächen im Besitz der Stadt Augsburg liegen derzeit brach? Welche davon würden sich für eine Entsiegelung eignen (jeweils mit Nennung der Flurnummer/Adresse und der Größe der Fläche)?
  2. Welche Gewerbeflächen in Privatbesitz liegen derzeit brach (Flurnummer/Adresse und Größe) und falls bekannt, aus welchen Gründen?

Begründung:

Entgegen der Aussage im Wirtschaftsausschuss, dass die zukünftigen Gewerbeflächen in Haunstetten-Südwest in die Bedarfsplanung der Gewerbeflächen bereits eingeflossen seien, wird im Gutachten von Dr. Donato Acocella vom Nov. 2016 auf S. 143 ausgeführt, dass zum Zeitpunkt der Erhebung des Gutachtens noch nicht klar war, wieviel Fläche der ca. 200 ha für Gewerbe vorgesehen sind und dass dies in den weiteren Überlegungen berücksichtigt werden müsse. Außerdem findet sich auf S. 146 eine Übersicht mit Potenzialflächen mit unterschiedlich schneller Verfügbarkeit. Haunstetten-Südwest wird dort weder unter “langfristig verfügbar” noch unter “Verfügbarkeit nicht absehbar” erwähnt.

Unabhängig von der noch ungeklärten Frage nach dem tatsächlichen Bedarf für diese neue Gewerbefläche, sind wir der Ansicht, dass flächensparende Stadtplanung auch im Bereich der Gewerbeflächen absolut notwendig ist. Falls neue Gewerbeflächen ausgewiesen werden, muss aus unserer Sicht im Gegenzug brach liegende Gewerbefläche entsiegelt und geg. renaturiert werden.

Wir bitten um schriftliche Beantwortung.

Beteiligte Personen