Status: erledigt | Antwort Referat 7 vom 21.4.2017

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Bundesfamilienministerium und das Bundeskriminalamt haben diese Woche Zahlen vorgelegt die zeigen: Häusliche Gewalt ist leider für viele Realität. Erstmals liegt eine detaillierte Aufbereitung vor, die zeigt, in welcher Beziehung Täter und Opfer stehen, und welche Delikte passieren. Leider wird hier deutlich: Mord und Totschlag, Sexualdelikte, Körperverletzungen und Stalking kommen nicht selten in Beziehungen vor.
Die kriminalstatistische Auswertung des BKA bestätigt: Meist sind es Frauen (82 Prozent), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Fast die Hälfte von ihnen lebte zum Tatzeitpunkt mit dem Täter in einem Haushalt (49 Prozent). Aus einer Antwort der Staatsregierung vom Februar 2016 ergeben sich auch für den Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Nord erschreckende Zahlen: So gab es 2014 1.202 (bayernweit 18.667 Fälle)  und 2015 1.369 (bayernweit 19.191) Fälle häuslicher Gewalt. Entsprechend dringend ist die Frage nach ausreichenden Schutzräumen und Hilfsangeboten für Frauen.

Die „Studie zur Bedarfsermittlung zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Bayern“ des Instituts für empirische Soziologie der Universität Erlangen-Nürnberg vom Februar 2016 hat alarmierende Defizite bei den Angeboten zum Schutz und zur Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen in Bayern offenbart. So ist das Angebot an Frauenhausplätzen und Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen absolut unzureichend. Die Studie schätzt, dass jährlich etwa 1.500 – 2000 Frauen aus Kapazitätsgründen von den Frauenhäusern abgewiesen werden müssen und nicht zeitnah weiterverwiesen werden können. Auch die Kapazitäten zur Beratung gewaltbetroffener Frauen in den Beratungsstellen und Frauennotrufen sind deutlich zu gering bemessen.

Unsere Fraktion stellt daher folgende

Anfrage:

  1. Wie viele Gewaltdelikte gegenüber Frauen gab es 2015 im Stadtgebiet Augsburg?
  2. Wie viele Frauenhausplätze stehen in Augsburg für von Gewalt betroffenen Frauen (und ihrer Kinder) aktuell zur Verfügung?
  3. Wie hoch wird der tatsächliche Bedarf gesehen, bzw. wie viele Frauen mussten im Jahr 2015 mangels freier Plätze (oder aus anderen Gründen) von den Frauenhäusern abgewiesen werden?
  4. Wie ist die Finanzierung der Frauenhausplätze geregelt und wie ist die personelle und sächliche Ausstattung der Frauenhäuser; wie viele der Augsburger Frauenhäuser sind barrierefrei?
  5. Welche weiteren Hilfsangebote gibt es in Augsburg? Wie werden diese finanziert?
  6. Welchen Handlungsbedarf sieht die Verwaltung und welche finanziellen Mittel sind hierfür nötig?
Mit freundlichen Grüßen
Martina Wild                                            Stephanie Schuhknecht
Fraktionsvorsitzende                           stellv. Fraktionsvorsitzende

Beteiligte Personen