Status: einstimmig angenommen im Stadtrat am 26.07.12

Augsburg, den 11.07.2012

Geplante Änderung des Meldegesetzes

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Bundestag hat vergangene Woche das neue Meldegesetz beschlossen. Dieses sieht vor, dass zukünftig Einwohnermeldeämter die persönlichen Daten ihrer BürgerInnen an Werbefirmen, Inkassounternehmen und professionelle Datensammler verkaufen dürfen, ohne dass Betroffene dagegen widersprechen können.

Noch ist das Gesetz, das zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger und zugunsten der Werbewirtschaft erlassen werden soll, nicht in Kraft: Erst müssen die Länder im Bundesrat mehrheitlich zustimmen. Die Entscheidung des Bundesrats fällt voraussichtlich im September.

Unsere Fraktion stellt daher folgenden

Antrag:

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Oberbürgermeister Dr. Gribl setzt sich sowohl über die kommunalen Spitzenverbände, aber auch über die Bayerische Staatsregierung dafür ein, dass das geplante „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)“ in der jetzigen Fassung nicht verabschiedet wird. Insbesondere der umstrittene § 44 „Einfache Melderegisterauskunft“ mit der pauschalen Möglichkeit des Weiterverkaufs der Datensätze der Bürgerinnen und Bürger auch für gewerbliche Zwecke wird energisch abgelehnt. Der Oberbürgermeister tritt auch dafür ein, dass aus der jetzigen „Widerspruchslösung“ eine „Einwilligungslösung“ für die Weitergabe von personenbezogenen Daten wird.
  2. Gleich wie sich der Bundesrat zum neuen Meldegesetz positioniert: Die Stadt Augsburg lehnt den Weiterverkauf von Datensätzen – vor allem für gewerbliche Zwecke – grundsätzlich ab. Dies ermöglicht die Formulierung in § 44, die davon ausgeht, dass eine Behörde die Daten weitergeben „darf“ – aber eben nicht muss. Es besteht somit kein Anspruch der Privatwirtschaft, Datensätze abzukaufen.

Begründung:

Datensätze der BürgerInnen sind keine erweiterte Vorratsdatenspeicherung für die Privatwirtschaft. Der generelle Zugriff der Privatwirtschaft auf die Meldedaten der GemeindebürgerInnen muss verhindert werden. Der Oberbürgermeister wird deshalb gebeten, sich über alle in Frage kommenden politischen Ebenen für eine Änderung des umstrittenen Gesetzesentwurfs einzusetzen. Das Bundesmeldegesetz soll festlegen, dass Melderegisterauskünfte an private Dritte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der/des Betroffenen möglich sind (sog. Einwilligungslösung)

Aber egal was die Bundesebene verabschiedet: Unsere Stadt sollte schon jetzt beschließen, die Daten grundsätzlich nicht an die Privatwirtschaft zu veräußern.

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Erben, Fraktionsvorsitzender

Eva Leipprand, stv. Fraktionsvorsitzende

Martina Wild, stv. Fraktionsvorsitzende

Beteiligte Personen