Status: einstimmig angenommen im Stadtrat am 26.07.12
Augsburg, den 11.07.2012
Geplante Änderung des Meldegesetzes
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Bundestag hat vergangene Woche das neue Meldegesetz beschlossen. Dieses sieht vor, dass zukünftig Einwohnermeldeämter die persönlichen Daten ihrer BürgerInnen an Werbefirmen, Inkassounternehmen und professionelle Datensammler verkaufen dürfen, ohne dass Betroffene dagegen widersprechen können.
Noch ist das Gesetz, das zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger und zugunsten der Werbewirtschaft erlassen werden soll, nicht in Kraft: Erst müssen die Länder im Bundesrat mehrheitlich zustimmen. Die Entscheidung des Bundesrats fällt voraussichtlich im September.
Unsere Fraktion stellt daher folgenden
Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
Begründung:
Datensätze der BürgerInnen sind keine erweiterte Vorratsdatenspeicherung für die Privatwirtschaft. Der generelle Zugriff der Privatwirtschaft auf die Meldedaten der GemeindebürgerInnen muss verhindert werden. Der Oberbürgermeister wird deshalb gebeten, sich über alle in Frage kommenden politischen Ebenen für eine Änderung des umstrittenen Gesetzesentwurfs einzusetzen. Das Bundesmeldegesetz soll festlegen, dass Melderegisterauskünfte an private Dritte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der/des Betroffenen möglich sind (sog. Einwilligungslösung)
Aber egal was die Bundesebene verabschiedet: Unsere Stadt sollte schon jetzt beschließen, die Daten grundsätzlich nicht an die Privatwirtschaft zu veräußern.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Erben, Fraktionsvorsitzender
Eva Leipprand, stv. Fraktionsvorsitzende
Martina Wild, stv. Fraktionsvorsitzende