Status: beantwortet | Antwort des Tiefbauamts und des Amts für Grünordnung vom 17.5.18

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Ende Februar 2018 war erstmals in der Augsburger Allgemeinen zu lesen, dass am Herrenbach zwischen der Friedberger – und der Reichenberger Straße ca. 90 Bäume aufgrund statischer bzw. hochwasserschutztechnischer Einwände fallen sollen. Die Bäume entlang des Herrenbachs stünden zu nahe am Wasser bzw. auf dem Deich und könnten bei einem Sturmereignis entwurzelt werden und den in Hochlage liegenden Herrenbach aufreißen und eine Überschwemmung der benachbarten Gebiete verursachen.

Viele Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil Herrenbach machen sich seither große Sorgen, dass ihr Naturjuwel und ihre nahe Erholungsmeile abgeholzt und dadurch sich das Erscheinungsbild dramatisch verändern wird.

Viele der Bäume entlang des Herrenbachs sind mehrere Jahrzehnte alt und der Herrenbach fließt auch nicht erst seit 2018 in Hochlage durch das Viertel.

Es gibt daher zahlreiche Fragen die zur Lösung und zur Entscheidungshilfe dienen können. Das wären unter anderem der Zustand der Bäume sowie zur tatsächlichen Notwendigkeit der Fällung, dieser im ersten Moment genannten, enormen Zahl an Bäumen. Wir stellen deshalb folgende

Anfragen

und bitten um schriftliche Beantwortung bevor eine Entscheidung über die geplanten Maßnahmen herbeigeführt wird:

  1. Wie viele Bäume stehen im benannten Abschnitt direkt am Wasser, bzw. auf der Deichkrone des Herrenbachs und wie viele davon sollen definitiv gefällt werden?
  2. Wie viele Bäume stehen insgesamt im benannten Abschnitt auf und am Deich des Herrenbachs und wie viele davon müssten gefällt werden?
  3. Wie alt sind die zur Fällung geplanten Bäume jeweils ungefähr, welche Baumarten sind es, wie ist die jeweilige Vitalität und wie ist die ökologische Wertigkeit zu beurteilen?
  4. In welchem Ausmaß sind die kartierten Biotope (1389-002, 1389-003 und 1389-004) von den geplanten Fällungen betroffen?
  5. Ist eine artenschutzrechtliche Prüfung nötig, falls Bäume gefällt werden müssen? Falls ja, welche Ausgleichsmaßnahmen werden hier in der Regel nötig und mit welchem finanziellen Aufwand wären diese verbunden?
  6. Im Bereich des Herrenbachs wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Sind die Zielvorgaben des Wettbewerbs durch die Eingriffe in den Grünbestand überhaupt haltbar?
  7. Sind die Zielvorstellungen hinsichtlich der Wegeführungen und den Erholungsflächen noch haltbar?
  8. Werden durch die geplanten Maßnahmen evtl. Zuschüsse aus der Städtebauförderung nicht abgerufen oder gefährdet? Kann man das, wenn es zutreffend ist, auch in Zahlen ausdrücken?
  9. Wie ist die „Sturmfestigkeit“ der einzelnen Bäume zu beurteilen? Bei welchen Bäumen könnte durch einen entsprechenden Rückschnitt die Sturmfestigkeit verbessert bzw. gewährleistet werden und was würde das gegeben falls Kosten?
  10. Wann fand die letzte und wann die vorletzte Begehung des Herrenbachs, in dem benannten Abschnitt, durch das für Hochwasserschutz zuständige Wasserwirtschaftsamt statt? In welchem Rhythmus finden derartige Begehungen statt? Gibt es dazu Protokolle?
  11. Wann wurde die Augsburger Stadtverwaltung erstmals über die bestehende Hochwasserproblematik informiert und von wem?
  12. Was hat sich seit der letzten bzw. vorletzten Begehung des Herrenbachs durch das Wasserwirtschaftsamt im Vergleich zum kürzlichen Ortstermin, mit einigen Stadträten aus dem Umweltausschuss, signifikant am Zustand der Bäume bzw. des Bachs geändert, dass ein sofortiges Handeln in diesem vorgeschlagenen Ausmaß rechtfertigt?
  13. Wer ist für den Unterhalt des Herrenbachs und des Deichs an dieser Stelle zuständig?
  14. Wie ist der bauliche Zustand des Herrenbachs und des Deichs im genannten Abschnitt?
  15. Wie viele Jahre ist das Wasserbauwerk noch standsicher und wann steht eine grundhafte Renovierung oder eine eventuelle Erneuerung an?
  16. Sollten Wurzeln bereits durch die Ufermauer gewachsen sein, wäre eine grundhafte Instandsetzung unter Beseitigung der betroffenen Bäume durch einen Neubau der gesamten Anlage zeitnah erforderlich, wurde dies bereits in den Blick genommen und sind hier Kosten zu benennen?
  17. Ist eine Verlagerung des Kanalabschnittes zwischen Heinestraße und Reichenbergerstrasse in die angrenzende Kleingartenanlage (Verlegung der betroffenen Kleingärten) denkbar (Verfüllung des alten Bachbettes, Radwegeneubau)? Ist dies Kostenmäßig zu benennen?
  18. Gibt es eine vergleichbare Situation an anderen Kanälen in kommunaler Bewirtschaftung und wie wurde dort im Sanierungsfall vorgegangen?
  19. Welche Wasserrechte bestehen und wie ist im Fall einer Generalsanierung des Gewässers zu verfahren? Welche Kosten entstehen dadurch?
  20. Mit welcher Methode wurde festgestellt, dass die Wurzeln der Bäume auf dem Deich die Uferbefestigung im Falle einer Entwurzelung durch einen Sturm tatsächlich beschädigen würden? Ist vielmehr nicht auch denkbar, dass die Wurzeln den Deich und die Uferbefestigung stabilisieren und der Deich und die Uferbefestigung wiederum die Bäume?
  21. Wie beurteilt die Verwaltung das Risiko, dass gerade durch die Fällung der Bäume und das folgende Absterben und verwittern der Wurzeln, der Kanal bzw. der Deich Löcher bekommt und der Deich dadurch an Festigkeit verliert? Wie soll diesem Vorgang entgegengewirkt werden? Kann eine vollständige Verfüllung überhaupt prognostiziert werden?
  22. Oder müssen die Wurzelstöcke nach der Fällung ausgefräst werden, wenn ja wie tief und wie hat die Verfüllung zu erfolgen? Ist dies Notwendig und wenn ja, was würde so eine Maßnahme zusätzlich kosten?
  23. Welche Funktion hat der Deich? Dient er als Widerlager gegen den Wasserdruck, dann können die doch erheblichen Hohlräume welche bei der Zersetzung der Wurzeln entstehen im Laufe der Zeit nach unserer Ansicht problematisch werden.
  24. Wie beurteilt die Verwaltung das tatsächliche Risiko, dass ein Sturmereignis die Bäume am Herrenbach entwurzelt und dabei der Deich aufgerissen wird? Was hat sich in dieser Beurteilung wesentlich zu den früheren Jahren verändert?
  25. Ist in den letzten Jahren, in denen es Stürme gab, irgendein Schaden, durch den Baumbestand, am Kanal entstanden?
  26. Wie stellt sich das Geländeprofil über die gesamte Länge des benannten Abschnitts dar?
  27. Gibt es Abschnitte in denen es keine Hochlage des Kanals gibt?
  28. Wurde geprüft, ab welcher Höhe der Hochlage die Gefährdungslage für Überschwemmung im Schadensfall durch eine Sperrung nicht mehr beherrschbar wäre?
  29. Wäre eine Senkung des Wasserspiegels im Falle eines Sturmereignisses denkbar und vollziehbar?
  30. Wie lange dauert es bis der Wasserspiegel im diesem Abschnitt absinkt, wenn der Hauptstadtbach am Hochablass geschlossen wird?
  31. Wäre es möglich bei der Trennung des Herrenbachs vom Hauptstadtbach eine zusätzliche Absperrung einzubauen, die eine schnelle Sperrung des Herrenbachs im Falle eines aufgerissenen Deichs möglich machen würde und was würde dies, wenn es Sinn macht, kosten?
  32. Wie stellt sich das Geländeprofil des Kaufbachs dar, der dadurch überlastet werden könnte?
  33. Wie stark würde der Kaufbach dadurch überlastet und mit welchen Folgen? Wie hoch dürfte der Kaufbach ansteigen, bis er die Häuser an der Damaschkestraße erreicht?
  34. Wurde eine Verbreiterung des Staubeckens vor dem E-Werk beim Fabrikschloss geprüft, um im Falle einer vorübergehenden Senkung des Wasserspiegels den Betrieb des E-Werks länger aufrechterhalten zu können? Auch hier die Kostenfrage bei einer möglichen Umsetzung.
  35. Stehen in direkter Umgebung des Herrenbachs Flächen zur Verfügung, auf denen Ersatzpflanzungen getätigt werden könnten? Was ist der finanzielle Aufwand der Neupflanzung.
  36. Können Nachpflanzungen (mit welchen Gehölzen) nur jenseits der Deichlage durchgeführt werden oder dürfen auch im unteren Bereich des Deichs Nachpflanzungen erfolgen?
  37. Welche Maßnahmen entlang des Kanals sind durch das Tiefbauamt zu veranlassen, um Nachpflanzungen von Einzelbäumen oder Baumgruppen in einem gewissen Ausmaß zu generieren, ohne dass eine spätere Gefährdung des Deichs und der Ufermauer damit einhergeht wie z.B. partiell eine doppelte Ufermauer, technische Konstruktionen im Deichbereich abseits der Ufermauer oder ähnliches?
  38. Falls es doch zur Fällung von Bäumen kommt, wie schnell und wo wird der Ersatz dafür gepflanzt? Welchen Umfang hätten die Ersatzpflanzungen und welcher Art wären diese? Und was kostet die Maßnahme, Fällung und Neupflanzung.
  39. Welche technischen Varianten jenseits der Baumfällungen wurden geprüft, um der Überschwemmungsgefahr begegnen zu können? Welche Konsequenzen hätten die geprüften Varianten und wie teuer wären sie? Gibt es weitere, noch nicht geprüfte Varianten?

Mit freundlichen Grüßen

Martina Wild                                   Josef Hummel                       Gabriele Thoma

Umweltpolitische SprecherInnen von GRÜNEN, CSU und SPD

Beteiligte Personen