Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Voraussetzung für Lebens- und Aufenthaltsqualität in einer Stadt, für Klima- und Umweltschutz, ist das Vorhandensein von ausreichenden Grünflächen, Bäumen und Sträuchern und die Reduzierung von versiegelten „Asphalt und Beton-Flächen“.
Bei stetig zunehmender Bautätigkeit und Flächenverbrauch kommt der Stadtökologie und der Förderung und Sicherstellung von Grünflächen auf unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke, wie z.B. die Grüngestaltung von Parkplatzflächen und die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (großflächige Außenwände von baulichen Anlagen, Kinderspielplätzen, beispielsweise von Parkhäusern, die Gestaltung von Flachdächern) eine große Bedeutung zu.
Über entsprechende Regelungen in einer Freiflächengestaltungssatzung kann hierzu ein wichtiger Beitrag geleistet und Rechtssicherheit geschaffen werden.
Wir stellen daher folgenden Antrag:
Begründung:
Diskussionen im Bauausschuss und im Baukunstbeirat zeigen, dass es in Augsburg im Gegensatz zu anderen Städten wie etwa München, keine einheitlichen Standards bei der Gestaltung von Freiflächen gibt. Bei jedem Bauvorhaben wird daher letztlich nach Ermessen entschieden, was konkret bei der Freiflächengestaltung umzusetzen ist. Aus unserer Sicht sollten hier verbindliche Mindeststandards definiert werden, die dann für jedes Vorhaben gelten. Gerade bei größeren Freiflächen (Parkplätze, Flachdächer) sollten Vorgaben für die Be- bzw. Durchgrünung gemacht werden, um “Steinwüsten” zu vermeiden und den Versiegelungsgrad der Fläche zu vermindern.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Wild Stephanie Schuhknecht Cemal Bozoglu
Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzende Mitglied im Bauausschuss