Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Kommunen haben nach Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird.

Die Berufsfeuerwehr der Stadt Augsburg, die Freiwilligen Feuerwehren in den Stadtteilen und die Betriebsfeuerwehren leisten einen absolut wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt. Dafür müssen die Feuerwehren entsprechend aufgestellt und ausgerüstet sein.

Gem. Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayFwG haben die Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten; um dabei das örtliche Gefahrenpotential ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen.

Aus diesem Grund muss der Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen regelmäßig auch über Neu-Beschaffungen für die Feuerwehren entscheiden. Dabei handelt es sich in der Regel um größere Summen, oft im sechsstelligen €-Bereich. Die Entscheidung darüber, was angeschafft werden muss, in welcher Ausstattung und Qualität und zu welchem Zeitpunkt, ist nicht immer einfach zu treffen.

Der Feuerwehrbedarfsplan (Ziff.1.1 VollzBekBayFwG) ist dabei ein wichtiges Instrument für die Gemeinden und Städte, um das örtliche Gefahrenpotential ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die örtlichen Feuerwehren zu gewährleisten und den Verantwortlichen vor Ort die Planungs- und (Anschaffungs)-entscheidungen zu erleichtern bzw. eine Orientierungs- und Entscheidungsgrundlage zu geben.

Unsere Fraktion stellt daher folgenden

Antrag

1. Die Stadt gibt die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes in Auftrag.

2. Folgende Bereiche sind bei der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes zu bearbeiten:

  • Durchführung einer Gefährdungsanalyse
  • Durchführung einer Risikoanalyse
  • Bestimmung eines Schutzzieles
  • Festlegung der Ausstattung der Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Betriebsfeuerwehren und Berufsfeuerwehr) zur Erfüllung des Schutzzieles.
  • Die entsprechenden Fachleute wie beispielsweise die Feuerwehrkommandanten und Branddirektoren sind bei der Erstellung der Feuerwehrbedarfspläne zu beteiligen.

3. Die Vergabe der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes soll an ein externes Fachbüro erfolgen.

Begründung:

Ziel einer Feuerwehrbedarfsplanung ist die mittel- und langfristige Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr bei knapper werdenden Ressourcen (personell und finanziell). Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt ist, dass der Feuerwehrbedarfsplan für die ehrenamtlichen Stadträte eine wichtige Entscheidungsgrundlage und Entscheidungshilfe bei der Beratung und Abstimmung über Anschaffungen sein kann.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Wild                            Dr. Pia Haertinger                           Stephanie Schuhknecht
Fraktionsvorsitzende          Mitglied im Allg. Ausschuss       stellv. Fraktionsvorsitzende

Beteiligte Personen