Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit 2013 wird in Augsburg über die Einführung eines Mietspiegels diskutiert.

Nachdem anfangs sowohl Haus und Grund e.V. als auch der Mieterverein skeptisch bis einem Mietspiegel ablehnend gegenüberstanden, hat sich diese Position inzwischen grundlegend geändert. Beide Interessensvertretungen wie auch Vertreter der Justiz befürworten einen Mietspiegel insbesondere aus Gründen der Transparenz, der Rechtssicherheit und des sozialen Friedens, aber auch, damit die Mietpreisbremse greifen kann.

Eine große Rolle in den zurückliegenden Debatten kam hierbei den Kosten für die Erstellung eines Mietspiegels zu, wobei völlige Unklarheit darüber besteht, was denn ein Mietspiegel für Augsburg tatsächlich kosten wird.
So waren

  • in der Vorlage vom 22.07.2013 Kosten zwischen 400.000.-€ und 500.000.-€ genannt,
  • gemäß der Vorlage vom 02.04.2014 (Hermann Weber) könnten 70.000.-€ ausreichend sein
  • in der Vorlage vom 06.05.2015 war zu lesen, dass bei Fachseminaren und Auskünften von Instituten Preisspannen zwischen 70.000.-€ und 500.000.-€ genannt worden seien, als Orientierungswert wurden 200.000.-€ zum Haushalt 2015 angemeldet und schließlich
  • in der Vorlage vom 28.10.2015 wurde ein Betrag von ca. 350.000.- € genannt.

Nach unserem Informationsstand hat der Mietspiegel der Stadt Nürnberg mit 501.000 Einwohner/-innen 160.000.-€ gekostet und der Mietspiegel von Regensburg mit 142.000 Einwohner/-innen ca. 85.000.-€.
Unsere Fraktion stellt daher folgende

Anfrage:

  • Auf welchen Informationen beruht die Schätzung, dass ein Mietspiegel für Augsburg 350.000.-€ kosten könnte?
  • Welche Kriterien und welche Qualitätsanforderungen müssten bei dem angestrebten Mietspiegel zugrunde gelegt werden?
  • Welche Aufgaben können vom Amt für Statistik und Stadtforschung übernommen werden, bzw. welche bereits vorliegenden statistischen Daten könnten verwendet werden?
  • Warum kann nach Meinung des Referats 3 das Amt für Statistik und Stadtforschung in die Erarbeitung eines Mietspiegels nicht mit einbezogen werden (BSV/15/03579 Seite 4 unten), um durch städtische Eigenleistung die Kosten für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels zu senken?

 Begründung:

Eine zeitnahe Beantwortung unserer Anfrage ist wichtig um in der laufenden Diskussion um die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels voranzukommen.
Für die Kostenfrage ist auch entscheidend, nach welchen angewandten „wissenschaftlichen Grundsätzen“ und nach welchen Ermittlungsmethoden vorgegangen werden soll und wie hoch die Eigenleistung der Stadt Augsburg bei der Erstellung des Mietspiegels sein kann.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Wild                                                        Antje Seubert
Fraktionsvorsitzende                                       sozialpolitische Sprecherin

Beteiligte Personen