Status: abgelehnt | Antwort der Verwaltung (pdf)

Augsburg, den 04.07.2012

Prüfung der Einrichtung einer zeitlich begrenzten Fußgängerzone für den Bereich der Maximilianstraße zwischen Merkurbrunnen und St. Ulrich.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit Antrag von 21.05.2012 beantragte unsere Fraktion mehrere Maßnahmen, um einer Konfliktlösung in der Maximilianstraße näher zu kommen. Ein Vorschlag sah vor, dass die Verwaltung ein konsequentes Autofahrverbot ab 22.00h in der Maxstraße festsetzen sollte, ausgenommen hiervon sollten die Anwohner/innen sein.

Beim Runden Tisch zur Maxstraße am 21.06.2012 wurde von Seiten der Stadtverwaltung die Meinung vertreten, dass dies aus rechtlichen und praktischen Gründen nicht möglich sei. Allerdings könnte stattdessen eine zeitlich begrenzte Fußgängerzone rechtlich möglich sein.

Unsere Fraktion stellt daher folgenden Antrag:

Sollte eine Nachtsperrung (wie von uns am 21.0512 beantragt) aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, prüft die Verwaltung für den Bereich der Maximilianstraße zwischen Merkurbrunnen und St. Ulrich die Ausweisung einer zeitlich begrenzten Fußgängerzone (z.B. von 21.00h bis 6.00h).

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Erben, Fraktionsvorsitzender

Verena von Mutius, Stadträtin

Dieter Ferdinand, Stadtrat

Beteiligte Personen