Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister
Am 01. August 2009 trat in Bayern das neue Gesundheitsschutzgesetz in Kraft.
Damit ist das Rauchen in Gasträumen der so genannten getränkegeprägten Gastronomie bis zu einer Raumgröße von 75 qm erlaubt. In Gaststätten, deren Räume größer als 75 qm sind, ist das Rauchen in ausgeschilderten, separaten Nebenräumen erlaubt. Hier ist der Zutritt für Minderjährige untersagt, dies muss entsprechend gekennzeichnet sein.
In Diskotheken darf nun in Nebenräumen geraucht werden, wenn dort nicht getanzt wird. Auch hier ist der Zutritt für unter 18Jährige nicht gestattet, auch dies muss ausgeschildert sein.
Anlässlich des am 01. August 2009 in Kraft getretenen Gesundheitsschutzgesetzes
stellt unsere Fraktion folgenden Antrag:
Der Ordnungsreferent Herr Böhm berichtet im zuständigen Ausschuss über die Umsetzung und Erfahrungen mit dem neuen „Gesundheitsschutzgesetz“-
Dabei soll insbesondere auf folgende Fragen eingegangen werden:
1. Wie wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung in Augsburg kontrolliert?
1.1. In wie weit wird kontrolliert, ob es sich um eine getränkegeprägten Gastronomie handelt?
1.2. Wie wird kontrolliert, ob die Bestimmungen zur Untersagung des Zutritts in die entsprechenden „Raucherbereiche“ für Minderjährige eingehalten werden?
3. Wie viel Personal wird dafür in welchen Abständen zur Verfügung gestellt?
4. Werden die Kontrollen angemeldet?
5. Wie viele Verstöße sind seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsschutzgesetzes registriert worden?
6. Welche Sanktionen sind aufgrund der Verstöße verhängt worden?
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Erben Verena v. Mutius
Fraktionsvorsitzender Stadträtin