Neue E-Scooter Regelung für Augsburg:

  • Das Abstellen von E-Scootern ist nur noch in den dafür vorgesehenen 29 Flächen möglich.
  • Das Abstellen ist technisch per Standortfunktion der App an die Abstellflächen gebunden.

Die Abstellorte von E-Scootern waren für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen oft ein Ärgernis und eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Mit einem Antrag haben wir uns dafür eingesetzt, dass es Abstell-Regelungen gibt, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen zu gewährleisten.

Nun ist so weit: Seit dem Wochenende können E-Scooter in der Innenstadt nur noch in ausgewiesenen Flächen geparkt werden – sonst läuft das Taxometer weiter. Eine Liste der 29 Orte findet ihr auf der Homepage der Stadt Augsburg.

Außerdem wird mit den in Augsburg aktiven Anbietern eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung geschlossen. Diese enthält zusätzliche Festlegungen, z.B. für die in der Innenstadt zulässige Gesamtzahl an E-Scootern pro Anbieter, verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit, Reaktionszeiten und Datenüberlassung.