Status: beantwortet
Antwort aus dem Bauauschuss vom 23.03.2023
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
seit der Zulassung im Jahre 2019 erfreuen sich E-Scooter großer Beliebtheit und stehen auch in Augsburg zur Ausleihe durch kommerzielle Anbieter zur Verfügung. Die Nutzung geht jedoch mit wiederholten Beschwerden aus der Bürgerschaft einher. Das teils als chaotisch wahrgenommene Abstellen der E-Scooter behindert insbesondere den Fußverkehr und beeinträchtigt die Verkehrssicherheit.
In dem Antwortschreiben vom 29.09.2021 zu dem von den Fraktionen CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingereichten Antrag „Beschränkungen für E-Scooter im Innenstadtbereich und Bergung aus Gewässern“ hat das Referat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen ausführlich zu den Möglichkeiten und Grenzen einer stärkeren Regulierung des ruhenden E-Scooter-Verkehrs Stellung bezogen.
Wir stellen daher folgenden
Antrag:
Begründung:
Das Referat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen legt in dem Antwortschreiben schlüssig dar, dass die – infolge der Entscheidung des OVG Münster grundsätzlich mögliche – Einstufung des Abstellens kommerzieller E-Scooter als Sondernutzung insbesondere mit Blick auf die damit verbundenen rechtlichen Unsicherheiten derzeit nicht als sinnvolles Vorgehen erscheint. Gleichwohl verspricht, dem Beispiel anderer Kommunen folgend, der Abschluss einer umfassenden, schriftlichen Vereinbarung zwischen Stadt und Betreiberfirmen, die von der Bürgerschaft einsehbar ist, einen Mehrwert im Vergleich zur jetzigen Situation. Eine solche Vereinbarung würde auch erlauben, den Bereich, in dem das Abstellen kommerzieller Miet-E-Scooter technisch ausgeschlossen wird, zu erweitern, im Gegenzug das Ausweisen bestimmter Abstellflächen zu erproben und Regelungen zur Erstattung von Bergungskosten zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen