von Verena von Mutius- Bartholy

Die Digitalisierung ermöglicht eine Optimierung der Prozesse. Wir können Produktion, Vertrieb und Konsum sparsamer, effizienter und damit auch nachhaltiger und verbraucherfreundlicher machen. Im Bereich der kommunalen Verwaltung ermöglicht die Digitalisierung eine transparente und barrierefreie Kommunikation der Bürger*innen mit der Verwaltung auf Augenhöhe und den Aufbau eines übergreifenden benutzerfreundlichen Web Portals für Dienstleistungen der öffentlichen Hand. Dieser Weg ist für uns Grüne jedoch immanent mit der Datensparsamkeit und Datensicherheit verbunden, denn ansonsten droht die Verletzung von Daten- und Verbraucherschutz und die Anwender*innen werden zu „gläsernen“ Menschen. Die Folgen der Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen uns täglich: Individuell berechnete Krankenversicherungsbeiträge, maßgeschneiderte Werbeangebote, der in Echtzeit berechnete Preis aus den Daten von Onlineshop-Besucher*innen. Ausgeklügelte Algorithmen, große Datenmengen (Big Data) und die um- fassende Erfassung und Vernetzung aller Lebenssachverhalte und Meinungsäußerungen erfordern einen starken Datenschutz und klare Regelungen zur Weitergabe und Löschung von erhobenen Daten. Ein erster wichtiger Schritt hierzu ist die 3 neue Datenschutzgrundverordnung.

Datenschutzgrundverordnung

Vorweg: Geschützt werden nicht Daten, sondern nur personenbezogene Daten anhand derer ein Mensch identifizierbar wird, es geht um den Schutz des betroffenen Menschen. Am 25. Mai 2018 trat die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie bietet mehr Schutz vor Datenmissbrauch, vor diskriminierenden Entscheidungen auf der Basis von gesammelten Daten oder willkürlicher Überwachung im Alltag. In der Praxis stehen hierbei neben dem verstärkten Schutz personenbezogener Daten – die Auskunftsrechte, das Recht auf Datenlöschung – die verschärften Sanktionsmöglichkeiten zur Umsetzung des bereits bestehenden Datenschutzrechtes im Mittelpunkt. Auch in den kommunalen Verwaltungen müssen Strukturen und Prozesse geschaffen werden, um die Anforderungen der DSGVO erfüllen zu können. Die DSGVO verbietet nicht generell die Speicherung von Daten z.B. für die Beantragung einer Baugenehmigung, sondern will vor allem die Speicherung von Daten für z.B. Werbezwecke und die Führung von Daten in Verzeichnissen verhindern. Die Kommunen müssen jetzt selbst ein Datenverarbeitungsverzeichnis führen, um jederzeit transparent darstellen zu können, welche Daten sie verarbeiten, zu welchem Zweck und an wen die Daten weitergegeben werden.

Ressourcen für erfolgreiche Datenschützer

Datenschutzbeauftragte gibt es bei den verschiedenen Behörden. Oft sind dies jedoch Zusatzfunktionen zu bestehenden Aufgaben ohne eigene Strukturen mit Mitarbeiter*innen. Für einen erfolgreichen Datenschutz ist jedoch eine gute personelle Ausstattung und eine Besetzung mit Personen, die Fachwissen im Datenschutzrecht besitzen zwingend notwendig. Für die stärkere Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen beim Datenschutz und eine bessere personelle Ausstattung der städtischen Datenschützer*innen werden wir uns als GRÜNE einsetzen.

Digitale Bürgerrechte schützen

Das neue bayerische PAG ermöglicht polizeiliche Maßnahmen, wozu auch die Überwachung des digitalen Verhaltens wie dem Smartphone gehört, zu einem viel früheren Zeitpunkt von Ermittlungen durch die Einführung der “drohenden Gefahr”. Die Kommunen können das PAG nicht ändern. Die digitalen Bürgerrechte sind damit in Bayern mehr denn je bedroht. Auch in Augsburg werden die Rufe nach präventiver Videoüberwachung im öffentlichen Raum immer lauter. Die Maxstrasse oder andere Bereiche der Innenstadt werden hier genannt. Ebenso steht die Videoüberwachung öffentlicher Gebäude zur Debatte. Wir GRÜNE setzen uns in Augsburg dafür ein, dass die Videoüberwachung an öffentlichen Gebäuden unterbleibt und die digitalen Bürger*innenrechte geschützt werden.

Selbstbestimmter Umgang mit Daten

Neben allen gesetzlichen Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Daten ist es unabdingbar, dass auch jede/r Einzelne selbstbestimmt mit seinen Daten umgeht und sich frei entscheidet, wieviel Digitalisierung nötig ist und welche Daten dafür preisgegeben werden. Dazu müssen die Menschen über die Folgen der Datenfreigabe aufgeklärt werden. Dies muss in den Schulen aber auch durch die gesellschaftliche Auseinandersetzung z.B. im Rahmen von Theaterstücken passieren.

 

AUS DEN REGELUNGEN DER NEUEN DATENSCHUT ZGRUNDVERORDNUNG FOLGT:

  • die Pflicht zur Dokumentation der weitreichenden Informationspflichten bei der Datenerhebung gegenüber betroffenen Personen aufgrund der daraus resultierenden neuen Sanktionsmöglichkeiten
  • der Anspruch, dass jede Person innerhalb eines Monats Auskunft darüber erlangen muss, welche Daten über sie gespeichert sind und, sofern Daten gespeichert sind, der grundsätzliche Anspruch auf Löschung
  • die Pflicht von Unternehmen und der Verwaltung die Verletzung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten an die zuständige Aufsichtsbehörde und die betroffene Person zu melden
  • die Pflicht, dass die Kommune ein umfassendes Verzeichnis führt, in welchen z.B. Computerprogrammen oder anderen Listen personenbezogene Daten verarbeitet werden
  • die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung sofern persönliche Daten erhoben werden

 

zum Artikel in Stadtgrün 6 „Digitalisierung“

Beteiligte Personen