von Martina Wild und Antje Seubert

Die Digitalisierung macht sich auch im Arbeitsalltag bemerkbar. Sie wirkt sich aus auf die Art, wie wir kommunizieren, wie wir uns informieren, wie unsere Arbeitsplätze und Arbeitszeiten gestaltet werden und wie wir produzieren und konsumieren. GRÜNE Leitlinie ist hierbei – wie in anderen Bereichen auch – die Chancen der Digitalisierung zu nutzen aber gleichzeitig die Risiken gerade für die Arbeitnehmer*innen zu erkennen und entsprechend gegenzusteuern.

So ermöglicht die Digitalisierung beispielsweise, dass Beschäftigte ihre Arbeit nicht nur von einem Platz aus erledigen können – Stichwort Homeoffice – und nicht nur zu bestimmten Zeiten – Stichwort flexible Arbeitszeiten. Hierin liegt eine Chance für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen, da flexibler auf die jeweiligen Bedürfnisse eingegangen werden kann, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt wird und beispielsweise Arbeitsplätze in der Verwaltung, in den Büros mehrfach genutzt werden können (Einsparungseffekt). Aus den Möglichkeiten von “Homeoffice” und “Flexibilisierung der Arbeitszeiten” ergeben sich aber auch zweifellos neue Herausforderungen. So kann “Flexibilisierung” u.U. zu dauerhafter ständiger Verfügbarkeit und Mehrarbeit führen. Die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit, zwischen abhängiger und selbstständiger Tätigkeit, sowie zwischen Selbstbestimmung und Selbstausbeutung können verschwimmen.

GRÜNE Forderungen

Die Mitbestimmungsregeln müssen strikt eingehalten werden. Gemeinsam mit den Personalvertretungen und den betreffenden Mitarbeiter*innen sollen die Möglichkeiten von “Homeoffice” und “flexiblen Arbeitszeiten” für die jeweiligen Dienststellen geprüft und ggf. interessierten Beschäftigten angeboten werden. Es muss dabei klare Regelungen geben um die o.g. Gefahren und Nachteile für die Beschäftigten zu verhindern, es braucht klare Dienstvereinbarungen Die Stadt muss sich an der Qualifizierung der Mitarbeiter*innen beteiligen: mehr Ausbildung, mehr Fortbildung, mehr Durchlässigkeit im öffentlichen Dienst

Von der Bundes- und Landesebene müssen geltende Sozial- und Arbeitsstandards für die digitale Arbeitswelt weiterentwickelt und das Recht auf informelle Selbstbestimmung mit einem effektiven Beschäftigtendatenschutz und entsprechenden Mitbestimmungsrechten ausgebaut sowie klare arbeitsrechtliche Vorgaben festgelegt werden. Die GRÜNE Bundestagsfraktion hat einen umfassenden Antrag – “Arbeit 4.0 – Arbeitswelt von morgen gestalten” – hierzu eingebracht (Drs: 18/10254).

Das Thema Arbeit 4.0 betrifft auch die Berufsausbildung

Ausbildungsbetriebe müssen sich individuell und schnell auf die aus der Digitalisierung entstehenden Anforderungen einstellen. In unserem dualen System betrifft dies natürlich auch die Berufsschulen, für die die Kommune Verantwortung trägt. Wir wollen daher, dass die Kommunen dafür sorgen, dass die beruflichen Schulen mit der Digitalisierung Schritt halten können, sowohl was ihre technische Ausstattung angeht, als auch die Vermittlung neuer, entsprechend angepasster Lerninhalte. An den hohen Finanzierungskosten müssen sich auch hier Bund und Land viel stärker beteiligen.

Der Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen geht davon aus, dass allein die Berufsschulen 500 Millionen Euro jährlich für die Digitalisierung benötigen und dass dafür der DigitalPakt nicht ausreicht.

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Beteiligte Personen