Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Jahr 2007 hat der Stadtrat einen Grundsatzbeschluss zum Thema „Gesunde Ernährung – Biostadt Augsburg“ gefasst. Darin wurde u.a. beschlossen, dass in städtischen Einrichtungen wie z.B. in Kindertagesstätten und Schulen eine Ausweitung des Anteils an Bio- Lebensmitteln auf 30% und verstärkt saisonale und regionale Lebensmittel verwendet werden sollten. Im Juli 2012 wurde die Arbeitsgemeinschaft Biostadt Augsburg gegründet. Im Netzwerk der Biostädte, das seit 2014 existiert, ist Augsburg Gründungsmitglied. Aus diesem Grund hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zusammen mit der SPD- und der CSU-Stadtratsfraktion im Juni vergangenen Jahres einen aktuellen Bericht zu den Aktivitäten der Biostadt Augsburg beantragt.

In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Gesundheit und des Ausschusses für Bildung und Ausbildung am 09.07.2018 wurde nun dieser aktuelle Sachstandsbericht zur Verpflegung in Kitas und Schulen gegeben. Dabei wurde auch die Entwicklung des Bio-Anteils in der Verpflegung von Kitas und Schulen aufgezeigt.

Besonders ernüchternd war hierbei der Berichtsteil zur Verpflegungssituation an den Schulen: Die drei großen Caterer, die 62% der Schulen in Augsburg versorgen, verwenden gar keine oder nur punktuell Bio-Produkte. Die kleineren Caterer (mit je 1-3 Schulen) haben von unter 10% bis maximal 20% Bio-Lebensmittel im Einsatz.

Damit ist das Ziel von 30% Bio-Lebensmittel auch nach 11 Jahren noch in weiter Ferne.
Das Problem scheinen hierbei nicht die Kosten für den Einkauf von Bio-Lebensmitteln zu sein, sondern die fehlende Benennung der geforderten Qualitätskriterien für die verwendeten Lebensmittel. Bei der Ausschreibung der Überlassungs- und Betriebsvereinbarung, welche das Schulamt mit jedem Caterer abschließt, finden sich diese Qualitätskriterien mittlerweile gar nicht mehr. Und die Leistungsbeschreibung für die gewünschte Versorgungsqualität bleibt jeder Schule selbst überlassen.

Dass dies auch anders geht, zeigt das Beispiel der Stadt München. Hier wird in die Ausschreibung für den Pachtvertrag das gewünschte Speisenangebot mit Hinweis auf die vom Stadtrat gewünschten Qualitätskriterien aufgenommen. Die BewerberInnen stellen ihr Verpflegungskonzept der Schulfamilie vor und diese entscheidet sich für einen Anbieter, mit dem dann der entsprechende Pachtvertrag geschlossen wird. In städtischen Schulen, die eigenbewirtschaftet werden, werden selbstverständlich die gewünschten Qualitätskriterien umgesetzt und teilweise sogar übertroffen.

Unsere Fraktion stellt daher folgenden

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt die Vergabe der Schulverpflegung in Zukunft entsprechend des „Münchner Modells“ zu organisieren und vorzunehmen.

Begründung:

Das „Münchner Modell“ zeigt auf, wie trotz unterschiedlicher Regelung der Mittagsverpflegung (Pacht, Eigenbewirtschaftung…)  und trotz unterschiedlicher Trägerschaften (städtisch oder staatlich) die vom Stadtrat gewünschten Qualitätskriterien in der Mittagsverpflegung erreicht werden können. Und zwar gemeinsam mit der Schulfamilie.

Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung und Ausbildung vom 26.02.2014 wurde über den Konzessionsvertrag (Überlassungs- und Betriebsvereinbarung) verbindlich geregelt, welche Obliegenheiten bei der Vergabe von Verpflegungsaufträgen für Augsburger Schulen den Beteiligten zufallen und welche Standards zur Anwendung kommen sollten. Die Stadt legte dabei insbesondere Wert auf die Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Angebots, das grundsätzlich auch Produkte aus biologischer Herstellung und von Erzeugern aus der Region bevorzugt, während gleichzeitig eine akzeptable Preisgestaltung gewährleistet werden soll.

Mit Beschluss vom 23.10.2017 wurde dies geändert mit der Begründung, dass die Stadt mit den in der Überlassungs- und Betriebsvereinbarung bisher gesetzten Vorgaben zu Qualitätsstandards und Menügestaltung insbesondere bei staatlichen Schulen in Kompetenzen des Freistaates eingreife, deren Ausführung in der Praxis dem Schulleiter im Einvernehmen mit dem Kooperationspartner sowie dem Sachaufwandsträgers obliegt (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 8. Juli 2013, 2.8). Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler während der Mittagszeit sei eine  schulische Aufgabe. Die Auswahl des Caterers erfolge im Rahmen des Schulforums im Sinne von Art. 69 BayEUG. Vorgaben seitens der Stadt könnten dabei zu Störungen der Einvernehmlichkeit führen, wenn sie den Interessen der Schulfamilie durch Einschränkung in der Caterer-Wahl oder durch gesteigerte Essenspreise entgegenlaufen. Die Stadt sollte sich hier insofern zurücknehmen.

Dieser Argumentation schließen wir uns gerade angesichts der Tatsache, dass nach 11 Jahren Grundsatzbeschluss das Ziel von 30% Bio-Lebensmittelanteil noch lange nicht erreicht ist, nicht an. Wir müssen daher dringend einen Weg finden, endlich zu einer Verbesserung zu kommen. Der Münchner Weg, der gemeinsam mit der Schulfamilie gegangen wird, ist aus unserer Sicht der richtige Weg. Er sollte auch in Augsburg umgesetzt werden.

Beteiligte Personen