Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Post SV beabsichtigt, seine Vereinsanlage von der Grenzstraße in Pfersee Nord an den Wasenmeisterweg südlich der B 17 zu verlagern. Hierfür existieren mittlerweile nicht nur Planungen des Vereins, sondern auch mit der Stadtverwaltung abgestimmte Entwürfe.

Aus den hierzu geführten Diskussionen stellen sich für unsere Fraktion folgende Fragen:

1.      Grünbrücke über die B 17

Diese Grünbrücke stellt ein wichtiges Verbindungsstück innerhalb des Grünzugs im Westen der Stadt bis zu Wertach dar, welches zudem auch der Biotopvernetzung dient. Diese Funktion kann die Grünbrücke nur dann erfüllen, wenn der Grünzug auch südlich der B 17 entsprechend fortgesetzt wird. Unter dieser Voraussetzung ist die Grünbrücke von Seiten des Freistaats erheblich finanziell gefördert worden (BER/13/00895 S. 4).

Fragen:

  1. Welche Festlegungen stehen im Förderbescheid des Freistaates Bayern zur Grünbrücke?
  2. Gibt es Auflagen im Förderbescheid zum Erhalt der Grünbrücke und der Grünvernetzung?
  3. In welcher Höhe erhielt die Stadt Augsburg Förderung vom Freistaat Bayern für die Grünbrücke?
  4. Haben die Planungen des Post SV an der Grenzstraße Konsequenzen auf den Förderbescheid?

2.      Finanzierung der Neubau-Vorhaben des Post SV am Wasenmeisterweg.

In der Vorlage BER/13/00895 für den Bauausschuss am 17.10.2013 wird auch zur Finanzierung des Vorhabens Stellung bezogen. Dabei wird ausgeführt, dass das Finanzierungskonzept des PostSV darauf beruht, dass „im Gegenzug das im Eigentum des Post SV stehende Gelände an der Grenzstraße städtebaulich entwickelt werden soll“ und der Verkaufserlös der vereinseigenen Flächen dann als eine Finanzierungsgrundlage der neuen Sportanlage dienen soll.

Frage:

  1. Inwieweit besteht hier eine (rechtlich relevante) Koppelung von „städtebaulicher Weiterentwicklung“ an der Grenzstraße und den Bauplänen des Post SV am Wasenmeisterweg?
  2. Wie ist dies rechtlich unter dem Gesichtspunkt des „Koppelungsverbots im Planungsrecht“ zu sehen?

3.      Städtebauliche Weiterentwicklung des Gebietes an der Grenzstraße.

In der Beschlussvorlage BER/13/00895 werden als Anlass der Umzugspläne des Post SV genannt: fehlende Erweiterungsmöglichkeiten und hohe Lärmbetroffenheit der angrenzenden Wohngebiete.

Fragen:

  1. Welche Festsetzungen enthalten die an das jetzige Post-SV angrenzenden  Bebauungspläne in Bezug auf Sportflächen / Wohnbebauung und Lärmschutz?
  2. Gab es bereits Klagen von Anwohner/innen gegen den Post SV wegen Lärmbelästigung?
  3. Welche konkreten Planungen gibt es für eine „städtebauliche Weiterentwicklung“ an der Grenzstraße?
  4. Wer profitiert von einem Wertzuwachs der betreffenden Grundstücke bei einer entsprechenden „städtebauliche Weiterentwicklung“ an der Grenzstraße? Ist hier an eine „Wertabschöpfung durch die Stadt“ gedacht?

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Erben                                      Martina Wild                                 Eva Leipprand
Fraktionsvorsitzender                  stv. Fraktionsvorsitzende         stv. Fraktionsvorsitzende

Beteiligte Personen