Status: einstimmig angenommen im Stadtrat am 28.06.12 | Brief des Oberbürgermeisters an die Landtagspräsidentin (pdf)

Augsburg, den 20.06.2012

Dringlichkeitsantrag zum Gesetzesentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (Drs. 16/12782)

Änderung des Art. 27 Investitionskostenförderung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 19.06.2012 fand im bayerischen Landtag die erste Lesung zur Änderung des BayKiBiG statt. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Ein wichtiger Punkt, der die Haushalte der Kommunen unmittelbar betreffen wird, ist die Veränderung der staatlichen Investitionskostenförderung nach Art. 27 BayKiBiG.

Bisher waren zwei Drittel der zuweisungsfähigen Kosten für notwendige Neu-, Um- und Erweiterungsbauten einer Kindertageseinrichtung förderfähig.

In dem neuen Entwurf der Staatsregierung sollen nur noch die Kosten für den Bau und Erwerb einer Kindertageseinrichtung bezuschusst werden.

Damit bleiben die Träger und die Kommunen auf den Kosten für notwendige Umbauten und Sanierungen sitzen. Dies betrifft auch die im Zuge der Umsetzung der Inklusion notwendigen Baumaßnahmen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit.

Eine weitere finanzielle Belastung könnte sich für die Kommunen im Bereich der Personalkostenzuschüsse ergeben, wenn die geplante Änderung des Art. 23 BayKiBiG mit der Einführung eines „Basiswert plus“ zum Tragen kommt.

Unsere Fraktion stellt daher für die Stadtratssitzung am 28.06.2012 folgenden

Dringlichkeitsantrag:

  1. Die Stadt Augsburg fordert die Staatsregierung auf, darauf zu achten, dass bei der geplanten Änderung des BayKiBiG keine zusätzlichen Kosten für die Kommunen und Landkreise entstehen und sich die staatliche finanzielle Förderung, sowohl im Investitionsbereich, als auch bei der Personalkostenbezuschussung, nicht verschlechtert.
  2. Die Stadt Augsburg fordert daher die Staatsregierung auf, insbesondere die geplante Änderung des Art. 27 BayKiBiG (Investitionskostenförderung) wie sie im Entwurf der Staatsregierung (Drs. 16/12782) enthalten ist, nicht weiter zu verfolgen und den Gemeinden und Landkreisen weiterhin Finanzhilfen zu zwei Dritteln der zuweisungsfähigen Kosten für den Bau und Erwerb einer Kindertageseinrichtung, für notwendige Um- und Erweiterungsbauten sowie Generalsanierungen im Rahmen der jährlich für den kommunalen Finanzausgleich bereitgestellten Mittel zu gewähren.

Begründung:

Die Neufassung der Investitionskostenförderung im Entwurf der Staatsregierung bedeutet insbesondere für die freien Träger und die Kommunen eine erhebliche Verschlechterung und gefährdet zudem die Umsetzung der Inklusion. Der bisher gesetzlich verankerte Anspruch der freien Träger auf staatliche Förderung von Um- und Erweiterungsbauten wird abgeschafft. Der Förderanspruch beschränkt sich auf die anteiligen Kosten für Bau und Erwerb einer Kindertageseinrichtung. Viele Einrichtungen sind nach Jahrzehnten ihres Betriebes stark sanierungs- und renovierungsbedürftig. Auch die Umsetzung des Inklusionsauftrags und die Gewährleistung der Barrierefreiheit machen in vielen Fällen Umbauten erforderlich. Für diese Aufgaben und Erfordernisse müssen auch zukünftig die notwendigen Investitionskostenzuschüsse für die kommunalen und freien Träger bereitgestellt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Erben, Fraktionsvorsitzender

Martina Wild, stv. Fraktionsvorsitzende

Christian Moravcik, Stadtrat

Beteiligte Personen