GRÜNE wollen Verschärfung der Baumschutzverordnung und „Schwarze Liste“

Der Baumschutz in Augsburg hat für die Grüne Stadtratsfraktion hohe Priorität und soll durch zwei Anträge der Fraktion nun verschärft werden.
Martina Wild, umweltpolitische Sprecherin: „Die jüngsten Baumfällungen am Bahnhofsvorplatz und in der Holbeinstraße haben aus unserer Sicht gezeigt, dass die Stadt neben der Sensibilisierung der Baufirmen auch auf spürbare Sanktionen und mehr Informationspflicht setzen muss. Wir haben daher beantragt die Baumschutzverordnung der Stadt spürbar zu verschärfen und zusätzlich eine „Schwarze Liste“ von Firmen anzulegen, die Bäume im Rahmen von Baumaßnahmen irreparabel beschädigt haben. Wir wollen u.a., dass Bäume, die durch Beschädigungen letztlich gefällt werden mussten oder auch illegal gefällte Bäume an der exakt gleichen Stelle wieder neu gepflanzt werden müssen. Außerdem sollen AntragsstellerInnen von Baumfällungen verpflichtet werden, über die bevorstehende Fällung am Baum selbst und im Umfeld zu informieren.“

Aus Sicht der Grünen Fraktion sind diese beiden Schritte notwendig, um ein Zeichen zu setzen und für die Bürgerinnen und Bürger sichtbare und greifbare Konsequenzen für Baumfrevler durchzusetzen.
Christian Moravcik, Mitglied im Umweltausschuss: „In den letzten Monaten konnte man den Eindruck gewinnen, dass das Beschädigen und Fällen von geschützten Bäumen ein Kavaliersdelikt ist und sich die Stadt quasi alles gefallen lässt. Dies regt die Bürgerschaft zu Recht auf. Wir wollen spürbare Konsequenzen für die VerursacherInnen solcher fahrlässigen Baumschädigungen. Wer negativ auffällt, sollte daher aus unserer Sicht für 5 Jahre von neuen Aufträgen durch die Stadt und deren Beteiligungsunternehmen gesperrt sein. Diese Empfehlung wollen wir auch privaten BauträgerInnen nahelegen und dazu in der Bauberatung eine Liste mit nicht zu empfehlenden Unternehmen aushändigen. Durch die Verschärfung der Verordnung wollen wir außerdem jeglichen Anreiz tilgen, dass BauherrInnen sich eines „störenden“ geschützten Baumes im möglichen Baufeld durch gezielte Beschädigung entledigen. Für die Bürgerschaft, BauherrInnen und AuftraggeberInnen muss klar sein: Wer geschützte Bäume beschädigt oder fällt, muss sie an der gleichen Stelle neu pflanzen und nicht wie bisher irgendwo im Umfeld.“

Neben der Informationspflicht will die Grüne Fraktion auch, dass Fällungen auf öffentlichem Grund zukünftig genehmigt werden müssen und das Amt für Grünordnung (AGNF) im Zweifel auch einen Baustopp erlassen kann. Martina Wild: „Bisher gilt auf öffentlichem Grund nur eine Anzeigepflicht. Will z.B. das Bäderamt einen Baum auf seinen Flächen fällen, so muss dies bisher nur angezeigt, aber nicht vom AGNF genehmigt werden. Das führt dazu, dass Bürgerinnen und Bürger Baumfällungen in ihrem Umfeld beim AGNF bemängeln, dieses aber fachlich dazu gar keine Stellungnahme abgeben und nur auf die zuständige städtische Dienststelle verweisen kann. Unterschiedliche Zuständigkeiten für zwei Bäume, die im Zweifel direkt nebeneinander stehen, sind der Bürgerschaft nicht zu vermitteln und müssen abgestellt werden. Außerdem wollen wir Grüne, dass das AGNF einen Baustopp erlassen kann. Am Bahnhofsvorplatz hat sich gezeigt, dass weitere Schäden hätten verhindert werden können, wenn das Grünamt einen zumindest einstweiligen Baustopp erlassen könnte. Dies kann bisher nur das Bauordnungsamt. Eine ämterinterne Abstimmung braucht Zeit, die in diesem Fall dazu führt, dass Bäume nicht mehr gerettet werden können.“

Beteiligte Personen