EU Bürger*innen in Augsburg für die EU Wahl am 26.05 sensibilisieren
Am 26. Mai 2019 findet die Europawahl statt. Zur Europawahl sind in Deutschland auch Unionsbürger*innen wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit drei Monaten in Deutschland leben und weder im Herkunftsland noch in Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Verena von Mutius, stellv.  Fraktionsvorsitzende: “ Seit 1979 waren und sind diese Wahlen das Symbol für ein geeintes und demokratisches Europa, dessen Wert vor allem heute nicht zu hoch gehängt werden kann. Angesichts des hohen Anteils von rund 10 % Nicht-Deutschen EU Mitbürger*innen in Augsburg sollte die Stadt unbedingt die in unserem Antrag formulierten Maßnahmen für eine hohe Wahlbeteiligung schaffen, um die gesellschaftliche Integration der wahlberechtigten Unionsbürger*innen zu fördern. Das Interesse an Europa muss geweckt werden. Denn trotz der großen Bedeutung der Europawahlen für die Lebensrealität aller Unionsbürger*innen, fiel die Wahlbeteiligung bei den vergangenen Wahlen verhältnismäßig niedrig aus.

Dr. Pia Haertinger, europapolitische Sprecherin: “Oftmals halten die wahlberechtigten Bürger*innen mangelnde Kenntnisse des Wahlrechts davon ab, ihr Kreuz zu machen. Gerade von der neu eingeführten Pflicht zur Eintragung in das lokale Wähler*innenverzeichnis ist anzunehmen, dass sie nicht ausreichend bekannt ist. Deshalb hat die GRÜNE Fraktion die Stadtverwaltung beauftragt, die betroffene Personengruppe für die anstehende EU Wahl am 26.Mai zu sensibilisieren.”
Zum Hintergrund:

Zur kommenden Wahl müssen Unionsbürger*innen, die nicht von Amts wegen in ein Wähler*innenverzeichnis eingetragen sind, einen förmlichen Antrag auf Eintragung stellen. Der Antrag muss spätestens 21 Tage vor der Wahl (5. Mai 2019) bei der Gemeinde am jeweiligen Wohnort eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Der Antrag muss zudem persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin oder dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend. Dadurch sollen Wahldoppelungen vermieden werden.
Die Stadt Augsburg hat gemäß dem Statistischen Amt Augsburg  Stand 17.02.2019  298.255 Einwohner*innen (incl. Kinder im Alter von 0-18 Jahren). Davon sind 161.040 Deutsche ohne Migrationshintergrund, 70.143 Deutsche mit Migrationshintergrund und 29.680 Nicht-Deutsche Unionsbürger*innen (leider gibt es zu EU Bürger*innen nur einen veralteten Stand von 31.12.2017). 34.947 Personen sind Drittstaatsangehörige mit ausländischem Pass und deshalb von den EU-Wahlen ausgeschlossen (Quellen Statistisches Amt Augsburg). Somit sind bei den EU-Wahlen rund 10 Prozent (Stand 31.12.2017) der Augsburger Bürger*innen mit Nicht-Deutschem Pass für die EU Wahl wahlberechtigt.

Beteiligte Personen