Status: im Stadtrat abgelehnt am 28.1.16 von CSU, Pro Augsburg, CSM, AfD und FDP

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit Datum vom 20.11.2014 beantragten die Fraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Bereich der Antidiskriminierung den Spielraum der Stadt Augsburg bei der Vergabe von Zuschüssen zu nutzen und diese künftig nur noch zu vergeben, wenn der jeweilige Zuschussnehmer sich zur Einhaltung des AGG verpflichtet. Explizit wurde auch beantragt, entsprechende Verträge anzupassen bzw. dies bei neuen oder neu zu verhandelnden Verträgen zu berücksichtigen. Der damalige Antrag ist angefügt. (Hier der Link zum damaligen Antrag)
Mit Schreiben vom 27.01.15 teilte Stadtdirektor Weber mit, dass allen Zuschussempfängern ein Schreiben zugeleitet worden sei, in dem auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (Mindestlohn und AGG) hingewiesen wurde. In diesem Schreiben heißt es wörtlich: „Auf die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften besteht die Stadt Augsburg als Zuschussgeber, ohne dass dafür geänderte oder neue Verträge für gesetzliche oder vertragliche Leistungen gefasst werden müssen. Dies widerspricht unseres Erachtens nach der Antragsstellung, weshalb wir mit der geschäftsordnungsmäßigen Erledigung des Antrags nicht einverstanden sind. Bei den freiwilligen Zuschüssen hat die Stadt durchaus Spielraum und kann sie an die Einhaltung von Auflagen knüpfen und sich dies vertraglich zusichern lassen. Wer gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das AGG nicht einhält, soll von der Stadt keine freiwilligen Zuschüsse bekommen.
Wir bitten um antragsgemäße Behandlung in den jeweiligen Ausschüssen, die freiwillige Zuschüsse vergeben haben bzw. vergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Kränzle                                          Margarete Heinrich                Martina Wild
Fraktionsvorsitzender CSU             Fraktionsvorsitzende SPD     Fraktionsvorsitzende GRÜNE

Beteiligte Personen