GRÜNER Antrag fruchtet. Nachdem Städte wie München, Nürnberg, Regensburg und Erlangen bereits eine kommunale Antidiskriminierungsberatung eingerichtet haben, bekommt nun endlich auch Augsburg eine Anlaufstelle für Opfer von Diskriminierung.

Antje Seubert, stellv. Fraktionsvorsitzende: “Wir freuen uns, dass unser GRÜNER Antrag so großen Zuspruch erhalten hat. Es ist toll, dass sich die Stadt Augsburg diesem wichtigen Thema endlich annimmt und in Zusammenarbeit mit Verbänden und Organisationen nun eine Antidiskriminierungsberatung einrichtet. Wir bekommen immer öfter Beschwerden von Menschen, die in Augsburg Opfer von Diskriminierung wurden. Deswegen ist es wichtig eine Stelle einzurichten, an die sich diese Menschen wenden können. Zur Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle wird aber auch die Beratung der Gremien und Mandatsträger*innen bei der Bewältigung der Herausforderung im Themenkreis Antidiskriminierung sein. Die Umsetzung der Beschlussvorlage basiert auf zwei Hearings zu dem Thema. Begrüßenswert ist vor allem die Einbeziehung der Beiräte. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Organisationen, Verbänden und Beiräten muss nun weitergehen.”

Verena von Mutius, stellv. Fraktionsvorsitzende: “Unsere Stadtgesellschaft ist von einer wachsenden Vielfalt an Lebens- und Arbeitsformen gekennzeichnet. Der Begriff Vielfalt umfasst dabei die unterschiedlichsten Lebensentwürfe und beruflichen Situation von Männern und Frauen, Angehörigen verschiedener Ethnien, Religionen und Weltanschauungen, älteren und jüngeren Menschen, Menschen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung und Menschen mit körperlich- seelischen Beeinträchtigungen. Vielfalt wird zu einem bleibenden und immer bedeutenderen Merkmal unserer Stadt. Gleichzeitig nimmt die Diskriminierung gegenüber den genannten Gruppen, vor allem gegenüber den Menschen mit Migrationserfahrung zu. Ausgehend von der Arbeit im Einzelnen kann Antidiskriminierungsberatung außerdem Impulse für institutionelle und strukturelle Veränderungen geben und ein Eintreten der Stadtgesellschaft für die im Grundgesetz festgehaltene Gleichberechtigung aller hervorrufen. Diskriminierende Praxen dürfen sich nicht verstetigen, sondern sichtbar gemacht und thematisiert werden. Deshalb ist es neben der Beratung wichtig, in der Stadtverwaltung das Thema auch strukturell anzugehen. So werden alle Mitglieder der Stadtgesellschaft zu Verfassungsschützern, die ein Bewusstsein für eine gegebenenfalls diskriminierende Praxis haben. Die Antidiskriminierungsstelle ist deshalb ein erster Schritt in die richtige Richtung. “

Beteiligte Personen