Status: in Bearbeitung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 23.10.2017 steht im Ausschuss für Bildung und Ausbildung die Einführung eines Schülertickets in Augsburg auf der Tagesordnung. Grundsätzlich befürwortet und unterstützt unsere Fraktion die Einführung eines Schülertickets in Augsburg.
Allerdings wird in der Begründung an zwei Stellen auf das „auslaufende Sozialticket“ Bezug genommen:

  • auf Seite 6: „Eine (teilweise) Deckung kann über die nicht mehr erforderlichen Haushaltsmittel für das auslaufende Sozialticket erfolgen“ und
  • in der Anlage 1 unter „Ausgabemittel stehen nicht zur Verfügung“: „… .ggf. Teildeckung über die veranschlagten Ausgabemittel für das voraussichtlich auslaufende „Sozialticket“ möglich“.

Unsere Fraktion stellt daher folgenden
Antrag:

Die beiden o.g. Sätze aus der Beschlussvorlage BSV/17/00948 werden gestrichen.
 

Begründung:

Bisher gibt es keinen Gremienbeschluss zur weiteren Zukunft oder gar zum Ende des Sozialtickets, so dass es aus unserer Sicht nicht angeht, sich in der Begründung zur Einführung eines Schülertickets auf einen Sachverhalt zu beziehen, der so noch gar nicht beschlossen worden ist. Zudem fällt der Sachverhalt “Sozialticket” in die Zuständigkeit des Sozialausschusses und nicht des Bildungsausschusses.
Darüber hinaus erscheint es uns nicht zulässig, dass ein Referat (hier das Bildungsreferat) zur Finanzierung eines Projektes auf die Haushaltsmittel eines anderen Referats (hier des Sozialreferats) Bezug nimmt (mit dem Hinweis auf das „voraussichtlich auslaufende Sozialticket“).

Mit freundlichen Grüßen

Martina Wild

Mitberichterstatterin Bildungsausschuss

Beteiligte Personen