Status: erledigt | schriftlicher Bericht aus dem Umweltausschuss am 15.04.2013(pdf)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im März 2010 wurde die Baumschutzverordnung aus dem Jahr 1989 überarbeitet und in einer Neufassung beschlossen und veröffentlicht.

In letzter Zeit gibt es wieder zahlreiche Nachfragen von besorgten Bürgerinnen und Bürgern zu Baumfällungen besonders im öffentlichen Bereich.

Maßgeblich ist hierfür der neue § 5 Abs. 3 BaumschutzVO. Danach ist für die Fällung geschützter Bäume im Geltungsbereich des § 5 Abs. 3 keine Genehmigung erforderlich; es reicht die unverzügliche Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde.

Unsere Fraktion stellt daher folgenden

Berichtsantrag:

Im nächsten Umweltausschuss legt die Verwaltung dar, welche Erfahrungen mit der neuen Baumschutzverordnung gemacht wurden. Dabei soll auch berichtet werden, wie viele Anfragen und Anträge im Rahmen der neuen BaumschutzVO gestellt worden sind und wie diese verbeschieden wurden, wie viele Baumfällungen nach § 5 Abs. 3 BaumschutzVO bei der Unteren Naturschutzbehörde angezeigt worden sind und ob es Fälle gab, in denen die Naturschutzbehörde mit der Fällung nicht einverstanden war.

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Erben                             Eva Leipprand                                      Martina Wild
Fraktionsvorsitzender         stv. Fraktionsvorsitzende              stv. Fraktionsvorsitzende

Beteiligte Personen