Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Gribl,

die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Kommunen und Arbeitsagenturen in den entstandenen Arbeitsgemeinschaften -ARGEN – sind durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende 2007 für unzulässig und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar erklärt worden. Bis 2010 muss eine grundgesetzkonforme Lösung gefunden werden, sonst wird es wieder getrennte Zuständigkeiten geben. Bis jetzt hat sich die Bundesregierung nicht über eine gemeinsame Lösung verständigen können und seit 19.03.2009 ist es amtlich: Die Unionsfraktion lehnt den Kompromiss zur Neuorganisation der Jobcenter ab. Die vereinbarte Verfassungsänderung zur Absicherung der Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen in den Jobcentern ist damit gescheitert. Es droht nach 2010 ein Zurück zur getrennten Trägerschaft. Das würde auch das Ende der Hilfe aus einer Hand für Arbeitssuchende bedeuten.

Einige Bundesländer planen inzwischen eine Bundesratsinitiative, um die Verfassungsänderung doch noch rechtzeitig durchzubringen. Zur Unterstützung dieses Ziels beantragt unsere Fraktion eine Resolution mit folgendem Wortlaut:

„Der Stadtrat von Augsburg fordert die zuständigen Akteure auf der Ebene des Bundes sowohl in der Bundesregierung als auch in den Fraktionen des Deutschen Bundestages auf, schnellstmöglich den zwischen dem Bundesarbeitsminister Herrn Scholz und den Ministerpräsidenten Herrn Beck und Herrn Rüttgers gefundenen Kompromiss in Form der Regierungsentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes als auch den Gesetzentwurf für eine Ausgestaltung der Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften parlamentarisch zu erörtern, ggf. zu verändern und rechtzeitig zu beschließen, um im Rahmen der vom  Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist ab dem 01.01.2011 auf gesicherter Grundlage eine einheitliche Leistungsgewährung und Förderung der Menschen im SGB ll zu garantieren.“

Begründung:

Die Reform der Arbeitslosen- und Sozialhilfe hatte zum Ziel, langzeitarbeitslosen Menschen Hilfen und Unterstützung zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt aus einer Hand zu geben. Leistungen der Sozialhilfe (Unterstützung zum Leben) und Versicherungsleistungen der Bundesanstalt für Arbeit (Eingliederungsleistungen in den Arbeitsmarkt) wurden mit viel Einsatz und hohen Kosten zu einem neuen Verwaltungssystem in Job-Centern zusammengeführt.

Diese Reform steht mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und jetzt mit der bisher nicht möglichen Einigung der Regierungsfraktionen auf eine Grundgesetzänderung vor dem Scheitern.

Zwar hat das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angekündigt, 2009 auslaufende Jobcenter-Verträge um ein weiteres Jahr zu verlängern. Doch das ist nur eine Galgenfrist, an deren Ende die Auflösung der Strukturen stehen soll. Dies hat das BMAS im Ausschuss für Arbeit und Soziales als nun einzig möglichen Weg angekündigt.

Diese Entwicklung ist gerade auch in Zeiten einer wirtschaftlichen Krise und steigender Arbeitslosigkeit kontraproduktiv. Statt eine inzwischen funktionierende Struktur aufzugeben und damit wieder viel Unsicherheiten und Übergangslösungen zu provozieren muss sich alles darauf konzentrieren, den Menschen Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu geben.

In vielen Kommunen hat die Entscheidung der Union große Unsicherheit ausgelöst.

Vielerorts fürchten die Verantwortlichen und Beschäftigten zu Recht, dass die gerade erst stabilisierten Strukturen wieder abgewickelt werden müssen. Die Fluktuation an den Jobcentern wird sich noch verstärken. Dies gilt auch für Augsburg.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Verfassungsänderung die unabdingbare Voraussetzung, um das Prinzip der Hilfe aus einer Hand bei der Betreuung und Vermittlung von Arbeitssuchenden auch in Zukunft sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen