Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister

im Anschluss an die Anhörung zur Altenhilfe am 19. Juli 2011 stellen wir folgende

Anfrage:

  1. Bei welchen Einrichtungen des Stiftungsamtes, die von dem Eigenbetrieb Altenhilfe betrieben werden, gibt es welchen Sanierungs- bzw. Erneuerungsbedarf? Welche Investitionskosten sind dabei jeweils zu erwarten; etwa beim Servatiusstift für eine Sanierung einerseits und einen Neubau andererseits?
  2. Wie würde das Betriebskonzept der erneuerten Einrichtungen aussehen?
  3. Welcher Betrag müsste für eine gGmbH zur Verfügung gestellt werden, um alle Altschulden abzudecken?
  4. Welcher Betrag müsste einer gGmbH zur Verfügung gestellt werden, um die zu erwartenden Anfangsdefizite der ersten zwei oder drei Jahre abzudecken?
  5. Wie hoch müsste das Eigenkapital einer gGmbH sein, um die nötige Aufgabenerfüllung zu gewährleisten?
  6. Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um das Defizit des Eigenbetriebs bis Ende 2013 gegen Null zu reduzieren, wie es die Wirtschaftsprüfer für möglich halten?

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Ferdinand                                                                                                          Reiner Erben
Mitglied d. Ausschusses Eigenbetrieb Altenhilfe Augsburg             Fraktionsvorsitzender

Beteiligte Personen