Status: in Bearbeitung | Beschlussvorlage im Umweltausschuss vom 28.11.2016
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Die beabsichtigte Teilbebauung der sogenannten Flugplatzheide am Bischofsackerweg durch den Freistaat Bayern ist dem großen Problem der Knappheit von günstigem Wohnraum geschuldet. Es gibt in Augsburg viel zu wenig preiswerten Wohnraum. Dies macht es insbesondere für die Gruppe der anerkannten Flüchtlinge oft nahezu unmöglich, eine entsprechende Wohnung auf dem Wohnungsmarkt zu finden und als Mieter angenommen zu werden.
Diese geplante Teilbebauung ist jedoch aus naturschutzfachlicher Sicht nur schwer und nur unter Auflagen für die Sicherung und den Schutz dieser wertvollen Fläche zu akzeptieren. Denn die Flugplatzheide ist in weiten Teilen von größter ökologischer Bedeutung, so dass die beabsichtigte Teilbebauung zu Recht heftige Diskussionen ausgelöst hat. Auf der nur noch acht Hektar umfassenden Fläche findet sich eine außerordentliche große Artenvielfalt. Außerdem wurden 12 Pflanzenarten und 15 Käferarten, von welchen 4 vom Aussterben bedroht sind, nachgewiesen, die auf der roten Liste in Bayern stehen. Die Flugplatzheide zählt zu den wertvollsten und artenreichsten innerstädtischen Freiflächen. Eine (Teil-)Bebauung der Fläche wird dieses einzigartige Biotop und den Augsburger Biotopverbund insgesamt beeinträchtigen.
Deshalb sind alle Maßnahmen zu ergreifen, die die verbleibenden Restflächen aufgrund ihrer Wertigkeit sichern und vor weiterer Inanspruchnahme und Beeinträchtigungen schützen.
Unsere Fraktion stellt daher folgenden Antrag:
Begründung:
Die Teilbebauung der Flugplatzheide ist eine schwere Entscheidung gewesen, die unter Abwägung wichtiger sozialer und naturschutzfachlicher Belange in einer schwierigen gesellschaftspolitischen Situation getroffen worden ist.
Um weitere Beeinträchtigungen dieser wertvollen, artenreichen innerstädtischen Freifläche für die Zukunft zu verhindern, müssen unserer Meinung nach von den Beteiligten (Freistaat und Stadt) die nötigen Maßnahmen ergriffen werden, um das verbleibende Gebiet naturschutzrechtlich zu sichern. Auch ein entsprechendes Pflegekonzept muss dazu erarbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen