Worum geht es in der aktuellen Debatte zum Gehwegparken genau? 

In Teilen Lechhausens hat es sich eingebürgert, auf dem Gehweg zu parken. Dabei verbietet die Straßenverkehrsordnung (StVO ) das mit gutem Grund: Gehwege sind zum Gehen da. Durch das Parken auf dem Gehweg wird die Sicherheit und Bewegungsfreiheit anderer Personen (wie z.B. Rollstuhlfahrer*innen, Personen mit Kinderwagen, etc.) eingeschränkt. In letzter Zeit gab es deshalb Beschwerden aus der Bevölkerung vor Ort, und als Folge häufigere Kontrollen. Das führte zu Unmut. Die Stadt muss nun die Parkverbote konsequent ahnden oder das Parken auf den Gehwegen dort ganz oder teilweise offiziell zulassen. In Lechhausen ist dies derzeit gängige Praxis, hier muss eine Lösung gefunden werden. Die konkrete Prüfung in Lechhausen können wir nachvollziehen. Wir wenden uns aber gegen einen Automatismus, der vorsieht, jedes Jahr neue Flächen für das Gehwegparken zu identifizieren. 

Wie breit müssen Gehwege sein?

Die Regelbreite beträgt 2,50m. Denn zu schmale Gehwege stellen insbesondere Rollstuhlfahrer*innen, Senior*innen mit Rollator oder Eltern mit Kinderwagen vor massive Probleme. Für Sehbehinderte und Kinder, die auf dem Gehweg spielen oder Fahrrad fahren, stellen schmale Gehwege eine Gefahr dar. Weniger als 1,50 m Breite dürfen dem Fußverkehr laut StVO in keinem Fall verbleiben. Eine Ausnahme hierzu stellt der Bestandsschutz von bereits gebauten Gehwegen dar, die sich leider des Öfteren unter der Mindestbreite bewegen.

Was sieht die Beschlussvorlage des Baureferats (BSV/23/09095) genau vor?

Die Vorlage verweist zunächst darauf, dass die StVO das Parken auf Gehwegen grundsätzlich verbietet. Ausnahmen kann es nur in sehr wenigen, besonders begründeten Ausnahmefällen geben. Die Vorlage plädiert dann aber dafür, das Gehwegparken mancherorts in Lechhausen doch zuzulassen. Nämlich dann, wenn immerhin 1,50 m Breite verbleiben und bestimmte weitere Umstände vorliegen (kein Schulweg, kein wichtiger Weg von/zu einer Bus- oder Bahn-Haltestelle, keine besondere Einrichtung wie Kita oder Seniorenheim). 

Was wären nach Beschluss der Vorlage die weiteren Schritte ? 

Im ersten Schritt würde der Beschluss zunächst auf Lechhausen angewendet. In dem betrachteten Gebiet zwischen Neuburger Straße und Blücherstraße müssten 81 der bisher rechtswidrig genutzten Parkplätze wegfallen, 77 blieben erhalten. Die bisher angewendeten Mindestanforderungen von 1,50m entsprechen weder der vorliegenden Beschlussvorlage, noch der Rechtslage. 

 

Welche Kosten sind mit Gehwegparken verbunden?

Für die Autofahrenden wäre das Parken kostenlos. Lechhausen ist kein Bewohnerparkgebiet. Für den städtischen Haushalt wäre das Gehwegparken aber teuer: Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) verlangt, dass in solchen Fällen die Bordsteine abgesenkt und abgeschrägt werden. Im vorliegenden Fall entstünden Gesamtkosten von etwa 220.000 €. Im Haushalt sind hierfür derzeit 50.000€ pro Jahr vorgesehen. Die Umsetzung würde also fünf Jahre dauern – und das nur für Lechhausen.

Was ist die GRÜNE Position zum Thema Gehwegparken?

Wir GRÜNE stehen für eine klimafreundliche, aber auch sichere und sozial gerechte Verkehrspolitik. Gehwegparken ist unserer Meinung nach ein Sicherheitsrisiko und schränkt die Bewegungsfreiheit von Senior*innen, Eltern mit Kinderwagen, Menschen mit Beeinträchtigung, Kinder, aber auch grundsätzlich von Fußgänger*innen ein. Da die Regelbreiten deutlich unterschritten werden, stellt sich außerdem die Frage nach der Rechtmäßigkeit. Gehwegparken wird derzeit an einigen Stellen praktiziert, auch wenn es verboten ist. Die Stadt hat sich zudem im Fahrradvertrag dazu verpflichtet, die Zahl der Parkplätze im öffentlichen Raum zu verringern. Wir werden weiter für eine Verkehrspolitik arbeiten, die alle Verkehrsteilnehmer*innen und eben auch zu Fuß Gehende berücksichtigt und die Mobilitätswende fest im Blick hat. 

 

Welche sinnvollen Lösungen gibt es, um den Parkdruck in Wohnquartieren zu senken? 

Wir wollen, dass sich alle Verkehrsteilnehmer*innen sicher durch Augsburg bewegen können! Der Umstieg vom Auto auf nachhaltigere Verkehrsmittel ist vor allem für diejenigen, die auf ihr Auto angewiesen sind, sehr schwierig. Es steigt nur derjenige um, der/die eine attraktive Alternative vorfindet. Deshalb haben wir Verständnis für diejenigen, die auf ihr Auto angewiesen sind und Parkplätze benötigen! Gleichzeitig setzen wir alles daran, eine andere Mobilität zu ermöglichen: Wir bauen neue Radwege, richten zusätzliche Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum ein, wir haben Königsbrunn an das Straßenbahnnetz angeschlossen, verknüpfen durch den Bahnhofstunnel Nah- und Fernverkehr und wollen die Linie 5 auf den Weg bringen. Das 49-€-Ticket ermöglicht die unkomplizierte Nutzung von Bus und Bahn. Nichtsdestotrotz sollten wir uns Gedanken machen, wie wir allen Verkehrsteilnehmer*innen – auch den Autofahrer*innen – ein friedliches, aber auch sicheres Nebeneinander ermöglichen können. Denkbar, und auch schon in anderen Städten im Einsatz, sind z.B. Mobilitätsstationen bzw. -hubs. Diese ergänzen den öffentlichen Nahverkehr um Sharingangebot (Pkw, Fahrrad, Lastenrad, Transporter) und einer Ladeinfrastruktur für Kfz und E-Bikes/E-Cargobikes. Diese können auch in vielen Bestandsquartieren (z.B. Lechhausen, Pfersee, Thelottviertel, Bismarckviertel) eine adäquate Lösung sein.