Die Rahmenbedingungen: Keine Mehrkosten und Einstimmigkeitsprinzip

Die nun beschlossene Tarifreform im AVV ist das Ergebnis einer ca. 2-jährigen Arbeit mit Verhandlungen in vielen Workshops, Befragungen und Rückkopplungen der Ergebnisse in die jeweiligen Gremien.

Die von Anfang an klare erste Bedingung für eine Tarifreform war, dass keine Mehrkosten für den AVV und die ihn tragenden Gebietskörperschaften entstehen dürfen. Diese über allem stehende Bedingung greift aus Grüner Sicht zu kurz, da ja auch in andere Verkehrsträger jährlich viel und auch viel zusätzliches Geld investiert wird. Dennoch wurde sie so formuliert und damit war klar, dass es sehr schwierig werden würde, eine Reform hinzubekommen, die unsere Erwartungen in vollem Umfang erfüllt.

Neben der Vorgabe “Kostenneutralität” gibt es ein weiteres Erschwernis auf dem Weg zu einer umfassenden Tarifreform: innerhalb des AVV herrscht das Einstimmigkeitsprinzip. Ein einzelnes Bahnunternehmen oder eine einzelne Gebietskörperschaft können Beschlüsse somit blockieren. Eine Einigung innerhalb des AVV beruht daher immer auf Kompromissen. Ein zeitlich unbegrenztes 365€-Ticket müsste daher von allen Partnern im AVV mitgetragen werden, oder kurz: Die Stadt Augsburg kann alleine nichts am Tarifsystem verändern, auch wenn es beispielsweise nur die Zonen 10+20 betreffen würde und die Stadt bereit wäre ihren Anteil dafür zu bezahlen.

In zähen Verhandlungen konnte die Vorgabe der “Kostenneutralität” aber insoweit aufgebrochen werden, als die Eisenbahnunternehmen einen Risikoausgleich für nachzuweisende Fahrgeldeinnahmerückgänge in Höhe von bis zu 650.000,-€ jährlich bekommen, der allerdings über sechs Jahre abgeschmolzen wird (100%, 90%, 75%, 55%, 30%, 10%, 0%). Ohne diesen Risikoausgleich hätten die Bahnunternehmen der Tarifreform nicht zugestimmt. Dazu kommt, dass zur Vermeidung von Härten in einzelnen Kommunen, die Haltestellen von der Zone 20 auf die Zonengrenze 20/30 verlegt werden, was ebenfalls zu prognostizierten Mindereinnahmen von bis zu 475.000,-€ jährlich führen kann, die im Wirtschaftsplan des AVV eingestellt werden.

Kostenneutralität und Einstimmigkeitsprinzip – beides Bremsklötze für eine innovative und attraktive Nahverkehrspolitik. Wir GRÜNE fordern dringend die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips und ein Einsehen der anderen politischen Parteien, dass ein attraktiver ÖPNV eben auch entsprechende Zuschüsse der öffentlichen Hand braucht.

Ziele der Reform

Trotz der genannten Rahmenbedingungen soll die Tarifreform umweltfreundliche Mobilität für möglichst viele ermöglichen, also insgesamt mehr Menschen dauerhaft zum Umstieg auf den ÖPNV bewegen und somit auch eine Erhöhung der Fahrgastzahlen erreichen. Außerdem sollen sowohl die Tarifzonen- als auch die Preisstruktur deutlich vereinfacht werden.

Das ist kein Selbstzweck, denn gerade für Augsburg als Zentrum innerhalb des AVV ist jede/r Autofahrer/in, die/der sein Auto stehen lässt und damit nicht in die Stadt fährt, zudem auch noch eine Entlastung von Stau, Lärm und Luftverschmutzung. Es ist daher ureigenes Interesse der Stadt Augsburg, dass gerade auch Menschen aus dem Umland, die privat oder beruflich nach Augsburg wollen, sich für den Umweltverbund entscheiden und auf eine Autofahrt nach Augsburg verzichten.

Inhalte der Reform

Die größte Neuerung der Reform liegt in der Neustrukturierung der Tarifzonen. Aus einem komplizierten Geflecht von fast 40 Teilringen werden 7 geschlossene Ringe und 5 Erweiterungsringe im Norden. Innerhalb der Ringe 10+20 wird jenseits der Abos die Zonengrenze abgeschafft, sodass ein größerer „Innenraum“ entsteht wie er in praktisch jeder anderen Großstadt üblich ist. Im Gegenzug wird ein Kurzstreckenticket eingeführt, mit dem man bis zu 4 Haltestellen weit fahren kann. Eine weitere Neuerung ist, dass die Haltestellen in den Stadtgebieten von Stadtbergen, Friedberg, Gersthofen und Neusäß auf die Zonengrenze 20/30 verlegt werden und man damit aus der Zone 30 nur noch eine Preisstufe benötigt, um in diese Städte zu fahren.

Bei der Preisgestaltung gilt das Prinzip: Einzelfahrscheine werden teurer, Abos bleiben gleich oder werden billiger. Größte Neuerung sind dabei die vereinfachten Abostrukturen. Es gibt zukünftig ein Sparabo, das Mo-Fr ab 9 Uhr gilt und am Wochenende ganztägig. Wer unter der Woche vor 9 Uhr unterwegs sein muss, der kann das Basisabo kaufen, das zeitlich unbegrenzt gilt. Wer sein Abo übertragen und noch zusätzliche Leute mitnehmen können möchte, der braucht das Premiumabo. Diese drei Abotypen gibt es jeweils für den Innenraum (Zone 10+20), für „Augsburg Plus“ (Zonen 10+20+30) oder „alles außer Augsburg“ (Zonen 30-70) und für das Gesamttarifgebiet (Zonen 10-70). Dies stellt eine erhebliche Vereinfachung zur bisherigen Preisstruktur dar.

Monatstickets wird es auch weiterhin geben und die Aufhebung der Bindung an den Kalendermonat wird aktuell auf unsere Anregung hin geprüft und soll noch 2018 realisiert werden. Außerdem gibt es Tageskarten für die verschiedenen Abobereiche, die ähnlich wie beim Bayernticket eine Zuzahlung für weitere MitfahrerInnen vorsehen. Das Miniticket, das „zwischen den Zonen 10+20“ galt, wird abgeschafft. Es war ohnehin nur schwer verständlich wo es genau galt und wurde nur selten genutzt. Die Streifenkarte wird es auch weiterhin geben. In der Ticket-App wird sie aufgrund der Papierersparnis günstiger angeboten und kann für 10,30€ gekauft werden.

Gewinner und Verlierer

Die anfangs erklärten Rahmenbedingungen zeigen, dass praktisch alle Maßnahmen der Reform, die eine Verbesserung bringen, auf einer anderen Seite auch Verschlechterungen nach sich ziehen können. Die Neuordnung des Tarifgebiets und der Preisstruktur führt laut AVV dazu, dass 74% der ÖPNV-NutzerInnen danach gleich viel oder weniger bezahlen. 4% zahlen bis zu 5% mehr und für 21% wird es über 5% teurer.

Das Sparabo wird beispielsweise für alle drei Abosegmente und damit für egal welche Strecke deutlich billiger, am meisten im Stadtgebiet Augsburg, wo es von 40 auf 30€ verbilligt wird und damit für 1€ am Tag erhältlich ist (365,-€ Jahresticket).

Das Basisabo bleibt in Augsburg gleich, im gesamten Tarifgebiet kommt es darauf an, welche konkrete Strecke man fährt. Grundsätzlich gilt aber: ab Zone 50 wird es für alle NutzerInnen deutlich günstiger und wer nach der Reform mehr bezahlt als zuvor, bekommt eine deutliche Ausweitung der Gültigkeit seines Tickets. Wer beispielsweise von Mertingen (Zone 70) nach Augsburg pendelt, der hat bisher 135,-€ gezahlt und zahlt zukünftig für die gleiche Leistung nur noch 90,-€. Wer von Mertingen nach 9 Uhr fahren kann oder z.B. nur am Wochenende mal nach Augsburg möchte, der zahlte bisher 108,-€ und zukünftig nur noch 50,-€. Auch für näher an Augsburg gelegene Orte gilt das: wer z.B. von Meitingen, Lagerlechfeld oder Aichach pendelt, zahlt dann 90,-€ statt bisher 105,-€. Nach 9 Uhr sinkt der Abopreis von ehemals 84,-€ auf 50,-€.

Teurer wird es für Abokunden, die bisher nur kurze Strecken innerhalb der Zonen 20 bis 40 zurückgelegt haben. Dort steigt der Preis z.B. von 50,40€ auf 75,-€ (z.B. Kissing nach Hochzoll) bzw. von 68,90€ auf 90,-€ (z.B. Mering nach Hochzoll). In beiden Fällen bringt die Preissteigerung aber auch ein deutlich größeres Gültigkeitsgebiet mit sich: Im ersten Fall (Kissing-Hochzoll) kommt die Zone 10 dazu und außerdem die komplette Zone 30 (bisher nur Teilring 31). Im zweiten Fall (Mering-Hochzoll) kann zukünftig für den höheren Preis das gesamte Tarifgebiet (Zonen 10-70) genutzt werden statt bisher drei Teilringe. Die Kunden werden also auch deutlich flexibler in der Nutzung ihres Abos. Laut AVV sind ca. 300 von insgesamt 10.000 AbonnentInnen von diesen Preissteigerungen betroffen.

Im Bezug auf die Zonen 10+20 gibt es bei den Gelegenheitsfahrern die größten Verlierer. Denn wer sich bisher nur innerhalb der Zone 10 bewegt hat, muss zukünftig trotzdem für den gesamten Innenraum bezahlen, also 2,90€ statt 1,45€. Allerdings darf man nicht vergessen, dass es bisher NutzerInnen gab, die eine oder zwei Haltestellen nach bzw. vor der Zonengrenze eingestiegen sind und den doppelten Preis für eine nur unwesentlich längere Fahrt zahlen mussten. Als teilweise Kompensation wird das Kurzstreckenticket eingeführt, das einem Streifen oder Preisstufe 1 entspricht. Mit diesem Ticket können bis zu vier Haltstellen zurückgelegt werden (Einstieg plus 4). Damit können Teile der bisherigen NutzerInnen, die sich nur in Zone 10 bewegt haben auch weiterhin zumindest kürzere Strecken günstig fahren.

Billiger wird es dagegen für Kunden, die bisher nur 4 Haltestellen gefahren sind, dabei aber eine Zonengrenze überqueren mussten. Wer bisher die beliebte Streifenkarte nutzte, kann zukünftig durch den Kauf in der swa-App sparen und bekommt die Fahrt im neuen Innenraum (2 Streifen) für 2,29€ statt im Einzelverkauf 2,90€.

Diese wenigen Beispiele zeigen, dass es insgesamt preislich deutlich attraktiver wird, sich durch ein Abo an den ÖPNV zu binden. Je weiter man von Augsburg weg wohnt, desto attraktiver wird es sogar. Wer nach 9 Uhr fahren kann oder nur am Wochenende mal zum Einkaufen oder Bummeln in die Stadt kommen will, für den wird es teilweise erheblich billiger. Die Schaffung des neuen „Innenraums“ (Zone 10+20) im Barverkauf bringt dagegen die größte Preissteigerung mit sich, die durch das Kurzstreckenticket und die Streifenkarte in der App zumindest ein bisschen abgemildert wird. Grundsätzlich folgt die Reform aber dem Ziel Abos attraktiver zu machen und Einzelfahrscheine teurer und damit mehr Kunden dauerhaft an den ÖPNV zu binden. Die Abschaffung der Zonenunterscheidung im Stadtgebiet war und ist im Übrigen eine Forderung, die auch im Grünen Wahlprogramm steht. Neben der Vereinfachung hat dies auch einen ganz handfesten Grund: Durch den neuen Innenraum entfällt für Parkplatz-Suchende (egal ob PendlerInnen oder BesucherInnen) der Anreiz, innerhalb der Zone 10 zu parken (wie beispielsweise häufig im Antonsviertel), da es dann preislich egal ist wo man im Innenraum parkt, wenn man mit dem ÖPNV weiterfahren möchte.

Fazit

In der Gesamtschau ist die Tarifreform für uns GRÜNE ein Schritt in die richtige Richtung, weil sie gerade für Menschen, die weiter von Augsburg weg wohnen und bisher sicherlich hauptsächlich das Auto genutzt haben, deutliche Anreize bietet auf den ÖPNV umzusteigen. Außerdem wird ein einfacheres System etabliert, bei dem zukünftig nur noch die Zeiteinschränkung (ab 9 Uhr) schrittweise entfallen muss, um ein „echtes“ 365€-Ticket zu bekommen. Ein Systemwechsel ist dann nicht mehr nötig, die nötigen Zuschüsse als Ausgleich aber natürlich schon. Eine nachhaltige Verkehrspolitik endet für uns GRÜNE nicht an der Stadt- bzw. Zonengrenze. Die Vorteile im gesamten AVV überwiegen und führen im Idealfall genau dazu, dass Augsburg weniger Autoverkehr aus dem Umland ertragen muss.

Auf Anregung von uns GRÜNEN wird die Reform nach 2 Jahren im Hinblick auf ihre Ziele detailliert evaluiert werden. Dann wird sich zeigen, ob und wie die Reform gewirkt hat. Außerdem haben wir als GRÜNE die Aufhebung der Zeitbindung der Monatskarten auf den Kalendermonat beantragt und im Stadtrat die VertreterInnen der Stadt Augsburg im AVV beauftragt dies entsprechend umzusetzen.

Sozialticket und Schülerticket

Die Zukunft dieser beiden Tickets ist kein Bestandteil der Tarifreform, sondern eine eigenständige Entscheidung der Stadt Augsburg. Geplant ist, die Schülertickets deutlich billiger zu machen und im Gegenzug das Sozialticket abzuschaffen. Damit werden gezielt Familien mit Kindern gefördert. NutzerInnen des Sozialtickets können auf das Sparabo umsteigen, was natürlich eine Verschlechterung der Leistung mit sich bringt (erst ab 9 Uhr). Hier sollte die Stadt eine Härtefall-Regelung finden oder mittelfristig die Zeitbeschränkung des Sparabos für alle aufheben.