Der Augsburger Stadtrat hat am Donnerstag, den 29.09.22 eine Änderung der Augsburger Stellplatzsatzung beschlossen. Dafür haben wir GRÜNE uns seit Jahren stark gemacht, weshalb wir die beschlossene Änderung als großen Erfolg werten! 

Um das etwas sperrige Thema leicht zu erklären, haben wir für euch einen Themencheck aufbereitet. 

Was ist eine Stellplatzsatzung? 

Bei einer Stellplatzsatzung handelt es sich um eine Bauvorschrift zur Festlegung der Stellplatzpflicht von Kfz und Fahrrädern für neu errichtete Wohn- und Gewerbebauten sowie Freizeiteinrichtungen. Die Stellplatzsatzung wird in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt und ausgestaltet. Der Hintergrund einer Stellplatzsatzung ist es, Fahrzeugen entsprechend der erwarteten Nutzung genügend Raum zur Verfügung zu stellen, um die Belastung benachbarter Wohngebiete zu begrenzen.

Was galt bisher für eine Stellplatzsatzung in Augsburg? 

Die bisherige Stellplatzsatzung sah im Wohnbereich 1,1 Kfz-Stellplätze je Wohneinheit und einen Fahrradabstellplatz je 30 m² Wohnfläche vor. Für alle anderen Nutzungsformen (Bürogebäude, Freizeiteinrichtungen, Hotels, Schulen usw.) gelten eigene Stellplatzschlüssel. Sonderabstellplätze für Lastenräder, Fahrradanhänger oder Fahrräder für Menschen mit Behinderung waren nicht vorgesehen.

Was soll zukünftig für eine Stellplatzsatzung gelten? 

Die Überarbeitung der Stellplatzsatzung resultiert aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag der Stadt Augsburg mit dem Aktionsbündnis “Fahrradstadt jetzt” im Jahr 2020. Konkret soll es nach dem neuen Entwurf der Stellplatzsatzung für zukünftige Neubauten weniger Kfz- und mehr Fahrradabstellplätze geben. Im Wohnbereich sollen nur noch 1,0 (statt 1,1) Kfz-Stellplätze eingerichtet werden, aber ein Fahrradabstellplatz je 25 (statt 30) m² Wohnfläche. Unter bestimmten Umständen, z.B. bei einer guten Anbindung an Bus und Bahn, vielen Fahrradabstellplätzen und Sharing-Angeboten vor Ort kann die Zahl der Auto-Parkplätze sogar noch weiter verringert werden – bis auf nur 0,5 Parkplätze je Wohnung! Neu ist auch, dass Sonderabstellplätze für Lastenräder, Fahrradanhänger oder Fahrräder für Menschen mit Behinderung eingerichtet werden müssen – im Wohnbereich mindestens einer je 50 m² Wohnfläche.

Auch für alle andere Nutzungsarten (Einzelhandel, Büros, Sport- und Freizeiteinrichtungen usw.) werden die jeweiligen Schlüssel neu festgesetzt. Wir GRÜNE haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass insbesondere bei neuen Kitas, Studierendenwohnheimen, Ausbildungsstätten, Kleingärten, Freibädern und Hotels mehr Abstellflächen für Fahrrad und Lastenrad und weniger Autoparkplätze einzurichten sind. Neu ist auch die folgende Regelung: Falls Fahrrad- und Sonderabstellplätze in Ausnahmefällen nicht errichtet werden können, ist hierfür eine Ablöse an die Stadt zu entrichten – bis zu 2.900 € je Stellplatz. Bei Kfz-Stellplätzen war das schon immer so. 

Warum haben wir GRÜNE uns für eine Änderung der Stellplatzsatzung eingesetzt? 

Die Stellplatzsatzung ist ein sehr wichtiger Hebel für eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik. Wir wollen, dass alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in Planungsprozessen gleichermaßen berücksichtigt werden und ihre Fahrzeuge sicher und bequem abstellen können. Bisher war für Fahrräder, Lastenräder und Fahrradanhänger zu wenig Platz vorgesehen. Die Ausarbeitung des Satzungsentwurfs war ein langer und intensiver Prozess, in den wir uns als Fraktion umfassend eingebracht haben. Das Ergebnis ist für uns ein wichtiger Baustein für die Mobilität von morgen, um gemeinsam die Stadt voranzubringen. 

Erhöhen die vielen neuen Stellplätze für Fahrrad und Lastenrad nicht den Flächenverbrauch?

Ja und nein. Natürlich brauchen auch die neuen Stellplätze Raum. Sie lassen sich allerdings auch platzsparend in Tiefgaragen und Kellern oder auf Rasenpflaster unterbringen. Im Gegenzug gibt es ja außerdem weniger Autoparkplätze. Und wenn die neuen Abstellmöglichkeiten ihren Zweck erfüllen, mehr Menschen dazu zu bewegen, ihre täglichen Wege ohne Auto zurückzulegen, sparen sie viel klimaschädliche Emissionen und Feinstaub ein.