Augsburg, 11.02.11

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Arbeits- und Vorgehensweise des 3. Bürgermeisters und Kultur- und Sportreferenten lässt beim geplanten Bau der Ersatzspielstätte für das Theater Augsburg („Container“) doch sehr zu wünschen übrig.

Dies begann bereits mit der schwierigen Kündigung des Mietvertrages mit dem Ginoux-Haus (Komödie) und setzte sich mit widersprüchlichen Äußerungen zum Bauzeitplan der Ersatzspielstätte auf dem Kasernenhof und deren Finanzierung fort. Ein Beschluss zur Finanzierung über den Wirtschaftsplan des Theaters musste sogar zurückgenommen werden (siehe umfassende Information des Kämmerers „Finanzierung der Interimsspielstätte des Theaters“ vom 15.07.2010).

Die öffentlichen Äußerungen von Herrn Grab, er habe über Probleme bei der Ausschreibung des Bauvorhabens „Container“ nicht Bescheid gewusst und/oder wissen können, oder aktuell die Behauptung, er hätte den Stadtrat über Probleme informiert, lassen sein Verhalten in einem neuen Licht erscheinen und bedürfen einer aktuellen Bewertung.

Herr Grab hat Dienstpflichten zu erfüllen, da er Wahlbeamter nach dem KWBG ist. Gegen diese Dienstpflichten hat er unserer Meinung nach teilweise verstoßen.

Nachweislich hat das von der Stadt für teures Geld beauftragte Büro PFP bereits im November 2010 auf Ausschreibungsschwierigkeiten hingewiesen. Es wäre Sache des Referenten und aller damit befassten Mitglieder der Stadtregierung gewesen, den Stadtrat hierüber umfassend in Kenntnis zu setzen, bevor eine Auftragsvergabe empfohlen und beschlossen wird, bei der wieder Verzögerungen und ggf. Schäden in Millionenhöhe (z.B. Konkurrentenklage) drohen.

Eine Beschlussvorlage für eine Neuausschreibung (25.11.2010), die auf die Schwierigkeiten einging, wurde zurückgezogen und damit der Eindruck erweckt, als ob die Einwendungen gegen die Auftragsvergabe hinfällig seien. Auf Nachfragen im Stadtrat (Dezember 2010) wurde vom Referenten erklärt, die Bedenken gegen die Ausschreibung seien ausgeräumt.

Auch im weiteren hat Herr Grab Hinweise auf Schwierigkeiten unterlassen, selbst dann noch (Januar 2011), als nach Abstimmungsgesprächen mit der Regierung von Schwaben deutlich wurde, dass das Ausschreibungsverfahren als auch die Wirtschaftlichkeitsberechnung für den „Container“ gravierende Fehler aufweisen, weswegen seitens der Regierung bis heute keine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ für dieses Vorhaben ausgestellt wurde.

Es hat den Anschein, dass der zuständige Referent ein Bauvorhaben, das sich im Laufe der Zeit als immer komplexer herausstellte, ohne Vorlage aller Informationen und Probleme durch den Stadtrat absegnen lassen wollte.

Dieses Verhalten gefährdet nicht nur Steuergelder und befördert  wiederholt das Misstrauen in Politik.

Nach unserer Auffassung stellt dieses Verhalten ein Dienstvergehen i.S. von Art 18 Bayerisches Disziplinargesetz dar. Dagegen unverzüglich einzuschreiten, gebietet das Gesetz dem Vorgesetzten schon von Amts wegen.

Unabhängig davon stellen die Stadtratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen folgenden

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister der Stadt Augsburg geht dem nun bekannt gewordenen Dienstvergehen des 3. Bürgermeisters, Herrn Peter Grab im Zusammenhang mit seiner unterlassenen Offenlegungspflicht der Risiken für die Stadt Augsburg im Zusammenhang mit dem geplanten Containerbau nach.
    Weitere, der Stadtregierung bekannte, aber dem Stadtrat unbekannte Dienstvergehen werden von Amts wegen verfolgt.
  2. Die Verwaltung unterrichtet den Stadtrat über die Untersuchungsergebnisse und die eingeleiteten Disziplinarmaßnahmen in der Stadtratssitzung am 24. März.
  3. Eine Bestätigung, dass der Oberbürgermeister der Stadt Augsburg den Dienstvergehen pflichtgemäß nachgehen wird, erwarten bis zum 17.02.11.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Kiefer                              Reiner Erben
SPD-Fraktionsvorsitzender       Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Beteiligte Personen